EU-RechtBeschlüsseDurchführungsbeschluss (EU) 2015/838 der Kommission vom 28. Mai 2015 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/909/EU zwecks Verlängerung der Geltungsdauer von Maßnahmen zum Schutz gegen den kleinen Bienenstockkäfer in Italien (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3558) (Text von Bedeutung für den EWR)Art. 2

Art. 2

In Kraft seit 28. Mai 2015
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