Rückverweise
In Art. 3 Abs. 2 des Übereinkommens von 1968 in der Fassung des Art. 4 des Übereinkommens von 1978, des Art. 3 des Übereinkommens von 1982 und des Art. 3 des Übereinkommens von 1989 werden folgende Gedankenstriche eingefügt:
a) zwischen dem neunten und zehnten Gedankenstrich:
„– in Österreich: § 99 der Jurisdiktionsnorm,“;
b) zwischen dem zehnten und elften Gedankenstrich:
„– in Finnland: Kapitel 10 § 1 Abs. 1 Sätze 2, 3 und 4 der Prozeßordnung (oikeudenkäymiskaari/rättegångsbalken);
– in Schweden: Kapitel 10 § 3 Abs. 3 Satz 1 der Prozeßordnung (rättegångsbalken),“.
(Anm.: Der Vertragstext wurde mit BGBl. III Nr. 209/1998 kundgemacht und als Anlage 1 dokumentiert. Die Änderungen wurden darin berücksichtigt.)
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