§ 2 Umsetzung von Unionsrecht — Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
Rückverweise
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, ABl. 2016 Nr. L 327, S. 1, umgesetzt.
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