(1) Parteien im Verfahren über eine Revision gegen das Erkenntnis oder den Beschluss eines Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 1 bzw. Abs. 9 B-VG (Revision) sind
1. der Revisionswerber;
2. die belangte Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, wenn gegen dessen Erkenntnis oder Beschluss nicht von ihr selbst Revision erhoben wird;
3. in den Fällen des § 22 zweiter Satz auch der zuständige Bundesminister oder die Landesregierung;
4. die Personen, die durch eine Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses oder Beschlusses oder einer Entscheidung in der Sache selbst in ihren rechtlichen Interessen berührt werden (Mitbeteiligte).
(2) Auch wenn in der Revision Mitbeteiligte nicht bezeichnet sind, ist von Amts wegen darauf Bedacht zu nehmen, dass alle Mitbeteiligten gehört werden und Gelegenheit zur Wahrung ihrer Rechte erhalten.
(3) Partei im Verfahren über einen Antrag auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein Verwaltungsgericht gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 2 B-VG (Fristsetzungsantrag) ist der Antragsteller.
Rückverweise
VwGH-AufwErsV · VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014
§ 2
…§ 49 Abs. 4 VwGG als Aufenthaltskosten zu ersetzenden Pauschalbeträge wird wie folgt festgestellt: Der Revisionswerber, die Partei im Sinne des § 21 Abs. 1 Z 2 VwGG und ein Mitbeteiligter haben als obsiegende Parteien zur Deckung der mit dem Aufenthalt am Sitz des Verwaltungsgerichtshofes notwendig verbundenen zusätzlichen Kosten für Verpflegung und Unterkunft…
§ 1
…Zu § 48 Abs. 2 Z 1und 3 VwGG: a) Ersatz des Aufwandes, der für die Partei im Sinne des § 21 Abs. 1 Z 2 VwGG als obsiegende Partei mit der Einbringung der Revisionsbeantwortung verbunden war (Schriftsatzaufwand) 553,20 Euro b) Ersatz des sonstigen Aufwandes, der für die Partei im Sinne…
VwGG · Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
§ 22
…Wird die Revision von einem staatlichen Organ erhoben oder ist eine andere Behörde Partei im Sinne des § 21 Abs. 1 Z 2, so kann in einer Rechtssache in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung der zuständige Bundesminister und in den Angelegenheiten der Landesverwaltung…
§ 29
…Ist Partei im Sinne des § 21 Abs. 1 Z 2 in einer Rechtssache in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung nicht der zuständige Bundesminister oder in den Angelegenheiten der Landesverwaltung nicht…
§ 35 Abweisung und Aufhebung ohne weiteres Verfahren
…aus dem Erkenntnis oder dem Beschluss ergibt, dass eine der in der Revision behaupteten Rechtsverletzungen vorliegt, und 3. die Partei im Sinne des § 21 Abs. 1 Z 2 in einer Revisionsbeantwortung oder innerhalb einer ihr zu setzenden angemessenen Frist nichts vorgebracht hat, was geeignet ist, das Vorliegen…
§ 48
…mit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) in Verhandlungen vor dem Verwaltungsgerichtshof verbunden war (Verhandlungsaufwand). (2) Die Partei im Sinne des § 21 Abs. 1 Z 2 hat Anspruch auf Ersatz 1. des Aufwandes, der für sie mit der Einbringung der Revisionsbeantwortung verbunden war (Schriftsatzaufwand); 2…