(1) Wer eine terroristische Vereinigung (Abs. 3) anführt, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer sich als Mitglied (§ 278 Abs. 3) an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(3) Eine terroristische Vereinigung ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern dieser Vereinigung eine oder mehrere terroristische Straftaten (§ 278c) ausgeführt werden oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d) betrieben wird.
Rückverweise
StGB · Strafgesetzbuch
§ 278b Terroristische Vereinigung
(1) Wer eine terroristische Vereinigung (Abs. 3) anführt, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen. (2) Wer sich als Mitglied (§ 278 Abs. 3) an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. (3) Eine terro…
§ 20b Erweiterter Verfall
…1) Vermögenswerte, die der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation (§ 278a) oder einer terroristischen Vereinigung (§ 278b) unterliegen oder als Mittel der Terrorismusfinanzierung (§ 278d) bereitgestellt oder gesammelt wurden, sind für verfallen zu erklären. (2) Ist eine rechtswidrige Tat nach den…
§ 23 Unterbringung von gefährlichen Rückfallstätern und gefährlichen terroristischen Straftätern in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter
…einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter anzuordnen, 1. wenn die Verurteilung ausschließlich oder überwiegend wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher strafbarer Handlungen nach den §§ 278b bis 278f erfolgt, 2. wenn er bereits einmal ausschließlich oder überwiegend wegen Handlungen der in Z 1 genannten Art, einer strafbaren Handlung nach den…
§ 278g Reisen für terroristische Zwecke
…Wer in einen anderen Staat reist, um eine strafbare Handlung nach den §§ 278b, 278c, 278e oder 278f zu begehen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die Strafe darf jedoch nach Art und…
Strafregistergesetz 1968
§ 2 Gegenstand der Aufnahme in das Strafregister
…52b StGB sowie Weisungen gemäß § 51 oder § 52b Abs. 4 StGB, die einem wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB), terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) oder nach den §§ 278e bis 278g oder 282a …
JGG · Jugendgerichtsgesetz 1988
§ 19 Sonderbestimmungen für Straftaten junger Erwachsener
…des Strafgesetzbuches, 4. eine strafbare Handlung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder 5. das Anführen einer und die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB).…
StGSG · Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014
§ 21a Maßnahmen in Verdachtsfällen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
…laufende oder bereits erfolgte Transaktion oder der Vermögensbestandteil im Zusammenhang mit einer kriminellen Organisation gemäß § 278a StGB, einer terroristischen Vereinigung gemäß § 278b StGB, einer terroristischen Straftat gemäß § 278c StGB oder der Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d StGB steht, oder 4. die Spielerin/der Spieler der Verpflichtung…
GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
§ 32
…und 109 StGB, sofern diese gegen Angehörige (§ 72 StGB) der oder des Angeklagten begangen worden sind, 3. Verfahren wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB), terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB), nach den §§ 278e bis 278g StGB oder § 282a StGB…
StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 152
…Verbindung (§ 246 StGB), staatsfeindlicher Bewegung (§ 247a StGB) oder religiös motivierter extremistischer Verbindung (§ 247b StGB), wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB), terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB), Ausbildung für terroristische Zwecke (§ 278e StGB), Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat…
DV-StAG · Staatsanwaltschaftsgesetz-DV
Art. 1 § 4 Referate und Gruppen
…staatsfeindlicher Bewegung (§ 247a StGB), religiös motivierter extremistischer Verbindung (§ 247b StGB), Verhetzung (§ 283 StGB) oder wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB), terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB), nach den §§ 278e bis 278g StGB oder § 282a StGB…