JudikaturOGH

RS0130391 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 2025

§ 278a StGB kann mit § 278b StGB echt konkurrieren, wenn die terroristische Vereinigung bereits den Organisationsgrad einer kriminellen Organisation erreicht hat, weil ein zusätzlicher, über § 278b StGB hinausgehender Unwert vorliegt.

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