13Ns1/25p – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 21. Jänner 2025 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und Dr. Setz Hummel LL.M. in der Jugendstrafsache gegen * S* wegenVerbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB und weiteren strafbaren Handlungen , AZ 152 Hv 46/24k des Landesgerichts für Strafsachen Wien , über den Antrag de r Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Jugendstrafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Linz delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.