BundesrechtBundesgesetzeStrafprozeßordnung 19752. TEIL Das Ermittlungsverfahren8. Hauptstück Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahme5. Abschnitt Beschlagnahme von Briefen, Auskunft über Stamm- und Zugangsdaten, Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung, Lokalisierung einer technischen Einrichtung, Anlassdatenspeicherung und Überwachung von Nachrichten und von Personen§ 136

§ 136Optische und akustische Überwachung von Personen

In Kraft seit 01. Juni 2018
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