(1) Eine Strafe oder eine vorbeugende Maßnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die unter eine ausdrückliche gesetzliche Strafdrohung fällt und schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war.
(2) Eine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe darf nicht verhängt werden. Eine vorbeugende Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn zur Zeit der Begehung diese vorbeugende Maßnahme oder eine der Art nach vergleichbare Strafe oder vorbeugende Maßnahme vorgesehen war. Durch die Anordnung einer bloß der Art nach vergleichbaren vorbeugenden Maßnahme darf der Täter keiner ungünstigeren Behandlung unterworfen werden, als sie nach dem zur Zeit der Tat geltenden Gesetz zulässig war.
Rückverweise
StGB · Strafgesetzbuch
Art. 1 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 136/2004, zu den §§ 19, 20a, 126, 126a 128, 132136, 138, 147, 148a, 153, 153b, 156, 162, 164, 165, 180, 233, 234, 302 und 304, BGBl. Nr. 60/1974)
…ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.…
Art. 4 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 98/2009, zu den §§ 48, 64, 74, 117, 153b, 153d, 153e, 161, 168c, 304, 305, 306, 307, 307a bis 307c und 308, BGBl. Nr. 60/1974)
…ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.…
Art. 3 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 58/2000, zu den §§ 159 und 167, BGBl. Nr. 60/1974)
…ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.…
Art. 4 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 19/2001, zu den §§ 1 und 61, BGBl. Nr. 60/1974)
…ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen. (3) Für Strafsachen junger Erwachsener (§ 46a Abs. 1 JGG in der Fassung des Art. I Z 9 dieses Bundesgesetzes…