8Bs61/26s—OLG Linz Entscheidung
04. August 2026
…§ 18 ARHG Rz 2 mwN). Eine Entscheidung, einen flüchtigen Straftäter auszuliefern – und die Auslieferung selbst – kann die Verantwortlichkeit des ausliefernden Staates nach Art 3 EMRK begründen, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass die betroffene Person im Empfangsstaat tatsächlich Gefahr laufe, einer Art 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt…