Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, richtet sich die Bemessungsgrundlage (§ 3) nach den Vorschriften der §§ 54 bis 59 der Jurisdiktionsnorm, im außerstreitigen Verfahren, wenn der Gegenstand nicht aus einem Geldbetrag besteht, jedoch nach dem Wert, den die Partei in ihrem Antrag als Wert des Verfahrensgegenstandes bezeichnet hat.
Art. 10 § 2 RATG · RATG · Rechtsanwaltstarifgesetz
Art. 10 § 2 Übergangsbestimmungen
…Anm.: aus BGBl. I Nr. 113/2003, zu den §§ 3, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 16, 22, 23 und Anl. 1 , BGBl. Nr. 189/1969) § 2. (1) Dieses Bundesgesetz ist –…
§ 7a
…rechtzeitige Bemängelung der Bewertung durch den Beklagten, so ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Zwischenfeststellungsantrags im Verbandsklageverfahren auf Abhilfe gemäß den §§ 4 und 12 vorzugehen; § 7 Abs. 2 ist anzuwenden. (2) Die Verbandsklage auf Abhilfe ( § 624 ZPO ) und alle Schriftsätze oder Tagsatzungen…
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