Bei Klagen auf Vornahme von Arbeiten oder anderen persönlichen Leistungen, auf Duldung oder Unterlassung, auf Abgabe von Willenserklärungen ist die vom Kläger angegebene Höhe seines Interesses als Wert des Streitgegenstandes anzusehen.
§ 4 RATG · RATG · Rechtsanwaltstarifgesetz
§ 4
…Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, richtet sich die Bemessungsgrundlage ( § 3 ) nach den Vorschriften der §§ 54 bis 59 der Jurisdiktionsnorm , im außerstreitigen Verfahren, wenn der Gegenstand nicht aus einem Geldbetrag besteht, jedoch nach dem Wert, den die Partei in ihrem Antrag als Wert des Verfahrensgegenstandes…
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