Bei den Landes- und Handelsgerichten sowie den Oberlandesgerichten entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher der Einzelrichter.
Rückverweise
ZPO · Zivilprozessordnung
Art. 39
… Juli 2011 in Kraft. (Anm.: Abs. 5 bis Abs. 7 betreffen andere Rechtsvorschriften) (8) Art. 26 Z 1 (§ 8a JN) und Art. 38 Z 12 bis 15, 16 lit. a und 17 bis 20 (§§ 461, 465, 467, 468, 469…
…Befangenheit allenfalls auch für die Gebührenbestimmung relevant sein (vgl 1 Ob 178/21i). [18] 4.2 Auch der Umstand, dass gemäß § 8a JN über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher ein Einzelrichter entscheidet, spricht nicht gegen diese Auffassung, denn diese besondere Zuständigkeit für Gebührenfragen…
…des Handelsgerichts Wien vom 10.9.2019, 24 Cg 40/13k-246, in nichtöffentlicher Sitzung I. durch die Senatspräsidentin des Oberlandesgerichts Dr. Jesionek als Einzelrichterin gemäß § 8a JN den Beschluss gefasst: Dem Rekurs wird, soweit er sich gegen die Bestimmung der Gebühr des Sachverständigen ***** wendet, nicht Folge gegeben. Insoweit haben die Parteien die…
…Das Oberlandesgericht Graz hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten Dr.Bott als Einzelrichter gemäß § 8a JN in der Rechtssache der klagenden Partei N***** ***** , *****, *****, vertreten durch die Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte GmbH in Zell am See, gegen die beklagte Partei S***** , *****, *****, vertreten…
…für die Sachverständigengebühren auferlegt werde. Rekursbeantwortung wurde nicht erstattet. Der Rekurs ist berechtigt. Zur Frage der Besetzung des Rechtsmittelgerichtes ist vorweg auszuführen, dass gemäß § 8a JN bei den Landes- und Handelsgerichten sowie den Oberlandes gerichten über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher der Einzelrichter entscheidet. Gemäß Art…
…Das Oberlandesgericht Graz hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten Dr.Bott als Einzelrichter (§ 8a JN) in der Rechtssache der klagenden Partei *****, vertreten durch die Tautschnig Rechtsanwälte GmbH in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei *****, Klagenfurt, Arnulfplatz 2, vertreten durch die Kaan…
…Das Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht hat durch Senatspräsident Mag. Hans Peter Frixeder als Einzelrichter (§ 8a JN) in der Rechtssache des Klägers DI A* , geboren am **, **straße **, **, vertreten durch Dr. Stefan Rieder, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die Beklagte B* BetriebsgmbH, **straße…
…erstattete keine Rekursbeantwortung. Der Rekurs ist berechtigt. Vorweg ist festzuhalten, dass Beschlüsse nach § 2 Abs 2 GEG vom Wortlaut des § 8a JN, wonach über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher der Einzelrichter zu entscheiden hat, nicht erfasst werden, weil diese Beschlüsse eine Entscheidung…
…Verfahren zuständige Richter könnte sich im konkreten Fall nicht ausschließlich von objektiven Gesichtspunkten leiten lassen. Der zur Entscheidung über den Rekurs zuständige Einzelrichter (§ 8a Abs 1 JN) des Oberlandesgerichts Wien erklärte sich für nicht befangen. Die Ablehnung sämtlicher Richter des Oberlandesgerichts Wien ist zurückzuweisen. 1. Wird ein Gerichtshof durch eine Ablehnung…
…auf die – in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortete – Frage einzugehen, in welcher Besetzung das Rekursgericht über das Rechtsmittel zu entscheiden hat. Gemäß § 8a JN entscheidet bei den Landes- und Handelsgerichten sowie bei den Oberlandesgerichten über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher der Einzelrichter. Mit dieser…
…die mj ***** beantragten in ihrer rechtzeitigen Rekursbeantwortung, dem Rekurs keine Folge zu geben. Zunächst ist die Frage nach der Besetzung des Rekursgerichtes abzuklären. Nach § 8a JN, anzuwenden wenn die Entscheidung erster Instanz nach dem 30.04.2011 gefällt wurde, was hier vorliegt, entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und…
…Akten werden dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zurückgestellt. Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (in der Besetzung gemäß § 8a JN) 1) die Gebühren der von ihm bestellten psychiatrischen Sachverständigen bestimmt, 2) die Buchhaltungsagentur des Bundes angewiesen, den bestimmten Betrag der Sachverständigen nach Rechtskraft…
…Das Oberlandesgericht Graz hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Bott als Einzelrichter (§ 8a JN) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei *****, vertreten durch *****, Angestellte der *****, gegen die beklagte Partei ***** , pA Landesstelle *****, *****, vertreten durch ihre Angestellte **********, wegen Pflegegeld, über den Rekurs…
…Kostentragungspflicht (§ 40 ZPO) ist, war über den Rekurs – in Übereinstimmung mit Krammer aaO – vom Oberlandesgericht nicht in der Einzelrichterbesetzung nach § 8a JN, sondern in Senatsbesetzung zu entscheiden (vgl auch Ballon in Fasching/Konecny , Zivilprozessgesetze 3 §§ 8, 8a JN Rz 8/2). …
…Das Landesgericht Innsbruck als Rekursgericht hat durch Dr. Weber als Einzelrichter gemäß § 8a JN in der Rechtssache der klagenden Partei B***** Unternehmungsberatung GmbH , *****, vertreten durch Forcher-Mayr, Kantner Ruetz, Rechtsanwälte Partnerschaft in 6010 Innsbruck, wider die beklagte Partei Franz…
…Sachverständige Mag. Renate Doppel beigezogen. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz funktionell als Erstgericht in der Besetzung gemäß § 8a JN 1) die Gebühren der von ihm bestellten Sachverständigen bestimmt, 2) die Buchhaltungsagentur des Bundes angewiesen, den bestimmten Betrag der Sachverständigen nach Rechtskraft dieses…
…übrigen 42% des aus Amtsgeldern ausbezahlten Betrags ersatzpflichtig sei. Hilfsweise stellt er einen Aufhebungsantrag. Rekursbeantwortungen wurden nicht erstattet. Der Rekurs ist berechtigt . 1. Gemäß § 8a JN entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher ein Einzelrichter. Darunter fällt nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Wien aber nicht die…
…beiden Streitteilen je zur Hälfte auferlegt werden. Die Streitteile und der Sachverständige haben sich am Rekursverfahren nicht beteiligt. Der Rekurs ist berechtigt. 1. Gemäß § 8a JN entscheidet bei den Landes- und Handelsgerichten sowie den Oberlandesgerichten über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher der Einzelrichter. Mit dieser Ausnahme…
…Das Oberlandesgericht Linz hat als Rekursgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Barbara Jäger als Einzelrichterin (§ 8a JN) in der Rechtssache der klagenden Partei A*, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, 1021 Wien , Friedrich-Hillegeist-Straße 1 , vertreten durch ihren Angestellten Dr. E…
…des Budgetbegleitgesetzes 2011 (BGBl I 2010/111) „zur Erzielung einer zusätzlichen Straffung der Verfahren und Einsparung richterlicher Kapazitäten" neu in das Zivilprozessrecht eingefügte § 8a JN bereits anzuwenden (Art 39 Abs 8a BBG 2011). Die Entscheidung nach § 2 GEG ist aber eine über die Kosten und nicht eine über die…
…binnen 14 Tagen zu ergänzen, soweit der zahlungspflichtigen Partei keine Verfahrenshilfe gewährt worden sei. Rekursbeantwortungen wurden nicht erstattet. Der Rekurs ist berechtigt. 1. Gemäß § 8a JN entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher ein Einzelrichter. Darunter fällt nach stän- diger Rechtsprechung aber nicht die Entscheidung über…
…Das Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht hat durch Senatspräsident Mag. Gerhard Hasibeder als Einzelrichter (§ 8a JN) in der Rechtssache der Klägerin A* GmbH, FN **, ** Straße **, vertreten durch die Winternitz Rechtsanwalt GmbH Co KG in Wien, gegen die Beklagte B* GmbH…
…8.2 Da sich der Rekurs nicht ausschließlich gegen eine Entscheidung richtet, mit der die Gebühren von Sachverständigen bestimmt wurden, ist die Ausnahmebestimmung des § 8a JN nicht anzuwenden und ein Senat zur Rekursentscheidung berufen (vgl dazu Mayr in Rechberger 4 § 8a JN Rz 2; Ballon in Fasching/Konecny…
…Entscheidung über die Gebühren eines Sachverständigen oder Dolmetschers zu Grunde, sondern ein Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses, sodass über den Rekurs nicht nach § 8a JN durch einen Einzelrichter, sondern in Senatsbesetzung zu entscheiden ist (OLG Wien 2 R 217/13s = SV 2014/2, 111; 1 R 107/16m…
…Das Oberlandesgericht Innsbruck als Rekursgericht hat durch seinen Richter Dr. Andreas Told als Einzelrichter (§ 8a JN) in der Rechtssache der klagenden Partei H***** , Bahnhofstraße 34b, 12207 Berlin, Deutschland, vertreten durch Dr. Wolfgang Hauptmann, Rechtsanwalt in 6020 Salzburg…
…Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat als Rekursgericht durch Dr. Streller als Einzelrichter gemäß § 8a JN in der Exekutionssache der führenden betreibenden Partei mj. O***** W *****, vertreten durch die Mutter ***** S***** W*****, ebendort, diese vertreten durch Dr. Peter Zawodsky, Rechtsanwalt in…
…Gebühren eines Sachverständigen oder Dolmetschers entschieden, sondern ein Auftrag zum Erlag eines (ergänzenden) Kostenvorschusses erteilt wird, entscheidet über den Rekurs kein Einzelrichter nach § 8a JN, sondern ein Dreirichtersenat (OLG Wien 1 R 107/16m; 15 R 169/12a; 13 R 191/12x; 2 R 217/13s = SV 2014, 111; 3…
…Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Richter des Oberlandesgerichts Dr. Herberger als Einzelrichter (§ 8a JN) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei B***** K***** , *****, vertreten durch den Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Lange Gase 53, 1080 Wien, wider…
…Das Oberlandesgericht Wien Wien hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Richter Mag. Atria als Einzelrichter (§ 8a JN) in der Sozialrechtssache des Klägers DI. A***** S***** , ***** Wien, vertreten durch Mag. Judith Eisenberg-Mirecki, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt , Friedrich-Hillegeist…
…Das Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht hat durch die Senatspräsidentin Mag. Edeltraud Kraupa als Einzelrichterin (§ 8a JN) in der Rechtssache des Klägers A*-B*, geboren am **, Senior Controller, **gasse **, vertreten durch die Themmer, Toth Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen den Beklagten…
…zum Erlag eines Kostenvorschusses nach § 365 iVm § 332 Abs 2 ZPO (an dem der Sachverständige nicht beteiligt ist) gibt es keinen Grund. § 8a JN, der Rechtsmittelentscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher dem Einzelrichter überträgt, findet nach überwiegendem Verständnis auf die Entscheidung über Gebührenvorschüsse keine Anwendung (OLG Wien…
…Das Oberlandesgericht Innsbruck als Rekursgericht hat durch seinen Richter Dr. Andreas Told als Einzelrichter (§ 8a JN) in der Außerstreitsache der antragstellenden Parteien 1. R***** , *****, vertreten durch Dr. Malin und Dr. Egel, öffentliche Notare in 6800 Feldkirch, 2…
…Das Oberlandesgericht Wien hat durch den Richter Mag. Robert Atria als Einzelrichter (§ 8a JN) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei L***** P***** , *****, vertreten durch die Dr. Reinitzer Rechtsanwalts KG in Wien, wider die beklagte Partei Sozialversicherung der Selbstständigen…
…darauf bezieht, ist daher als unzulässig zurückzuweisen. 3. Da nicht ausschließlich über die Gebühren des Sachverständigen entschieden wurde, war die Rekursentscheidung ungeachtet des § 8a JN nicht vom Einzelrichter, sondern vom Senat zu treffen. Der Ausspruch über die Unzulässigkeit des Revisionsrekurses an den Obersten Gerichtshof gründet sich hinsichtlich der Gebührenvorschüsse auf…
…Der Rekurs ist – als unzulässig – zurückzuweisen. Vorauszuschicken ist, dass es sich nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates hier um keinen Fall des § 8a JN (Zuständigkeit des Einzelrichters) handelt, weil noch nicht über Gebühren eines Sachverständigen zu entscheiden ist. Hinzuweisen ist weiters darauf, dass im Verfahren zur Feststellung des Erbrechtes…
…Entscheidung über die Gebühren eines Sachverständigen oder Dolmetschers zugrunde, sondern ein Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses; über den Rekurs ist daher nicht nach § 8a JN durch einen Einzelrichter, sondern in Senatsbesetzung zu entscheiden (RW0000879; OLG Wien 2 R 217/13s = SV 2014, 111 uva; vgl Krammer, SV 2012…
…Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht durch die Richterin des Oberlandesgerichtes MMag. Pichler als Einzelrichter gemäß § 8a JN in der Rechtssache der klagenden Partei A* B* , C*, vertreten durch Eversheds Sutherland Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die beklagte Partei „D*“ Baugesellschaft…
Richtet sich ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung, mit der nicht ausschließlich die Gebühren von Sachverständigen bestimmt werden, ist die Ausnahmebestimmung des § 8a JN nicht anzuwenden und ein Senat zur Entscheidung berufen.…
des Ausspruches nach § 2 Abs 2 GEG einerseits durch den Einzelrichter und andererseits durch den Senat, würde dem vom Budgetbegleitgesetz 2011, mit dem § 8a JN eingefügt worden ist, vorgegebenen Zweck (Erzielung einer zusätzlichen Straffung der Verfahren und Einsparung richterlicher Kapazitäten) widersprechen. Das Rekursgericht hat daher in Senatsbesetzung zu entscheiden.…
Über die Ersatzpflicht der aus Amtsgeldern zu berichtigenden oder schon berichtigten Kosten einer Amtshandlung entscheidet das Rekursgericht in Senatsbesetzung; § 8a JN kommt hier nicht zur Anwendung.…