GehG
Gliederung
ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen
§ 13a Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen
(1) Zu Unrecht empfangene Leistungen (Übergenüsse) sind, soweit sie nicht im guten Glauben empfangen worden sind, dem Bund zu ersetzen.
(2) Die rückforderbaren Leistungen sind durch Abzug von den aus dem Bundesdienstverhältnis gebührenden Leistungen hereinzubringen; hiebei können Raten festgesetzt werden. Bei der Festsetzung der Raten ist auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ersatzpflichtigen Rücksicht zu nehmen. Ist die Hereinbringung durch Abzug nicht möglich, so ist der Ersatzpflichtige zum Ersatz zu verhalten. Leistet der Ersatzpflichtige nicht Ersatz, so sind die rückforderbaren Leistungen nach dem VVG, BGBl. Nr. 53/1991, hereinzubringen.
(3) Die Verpflichtung zum Ersatz ist auf Verlangen mit Bescheid festzustellen.
(4) Soweit die Ersatzforderung des Bundes durch Abzug hereinzubringen ist, geht sie den Forderungen anderer Personen vor.
(5) Übergenüsse, die ausschließlich auf Grund der Rückwirkung des Widerrufs einer schriftlichen Erklärung des Beamten nach § 254 Abs. 15 BDG 1979 oder nach § 262 Abs. 11 BDG 1979 oder nach § 269 Abs. 12 BDG 1979 entstanden sind, sind dem Bund abweichend vom Abs. 1 in jedem Fall zu ersetzen.
§ 13a GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 13a Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen
…§ 13a. (1) Zu Unrecht empfangene Leistungen (Übergenüsse) sind, soweit sie nicht im guten Glauben empfangen worden sind, dem Bund zu ersetzen. (2) Die rückforderbaren Leistungen sind…
§ 23e Rückerstattung zu Unrecht empfangener Leistungen
…§ 23e. § 13a ist sinngemäß auf Hinterbliebene gemäß § 23c Abs. 2 und dritte Personen gemäß § 23d Abs. 2 anzuwenden.…
§ 12g Bezüge während des Sabbaticals
…Berücksichtigung der bis zur Beendigung tatsächlich erbrachten Dienstleistung neu zu berechnen. Eine sich daraus allenfalls ergebende Bundesforderung ist, sofern möglich, unter Anwendung des § 13a bzw. § 39 des Pensionsgesetzes 1965 durch Abzug von den Bezügen bzw. Ruhebezügen des Beamten hereinzubringen. Gegen eine solche Bundesforderung kann Empfang in…
§ 12d Bezüge bei Dienstfreistellung nach § 17 Abs. 1 BDG 1979
…nach Abs. 1 , erhöht sich das Ausmaß der Bezugskürzung für den Durchrechnungszeitraum entsprechend. Der Beamte hat die dadurch entstandenen Übergenüsse abweichend vom § 13a Abs. 1 in jedem Fall dem Bund zu ersetzen. (3) Unterschreitet der Beamte im Durchrechnungszeitraum das festgelegte prozentuelle Ausmaß der Dienstfreistellung nach Abs. …
§ 150 RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 150 Kürzung der Bezüge für die Dauer der Suspendierung
…Auszahlung ohne Kürzung. Nach Verfügung der Suspendierung durch das Disziplinargericht ist der über die gekürzten Bezüge hinausgehend ausbezahlte Betrag unter sinngemäßer Anwendung des § 13a Abs. 2 bis 4 GehG hereinzubringen. Nimmt die Richterin oder der Richter während der Suspendierung eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung auf oder weitet eine solche aus oder übt sie oder er während…
§ 112 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 112 Suspendierung
… 2 oder durch das Bundesverwaltungsgericht nach Abs. 3 ist der über die gekürzten Bezüge hinausgehend ausbezahlte Betrag unter sinngemäßer Anwendung des § 13a Abs. 2 bis 4 GehG hereinzubringen. Die Dienstbehörde, ab Einlangen der Disziplinaranzeige bei der Bundesdisziplinarbehörde diese, hat auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder von Amts wegen die Kürzung…
§ 88 LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 88 Suspendierung
… 3 oder durch das Verwaltungsgericht nach Abs. 3a ist der über die gekürzten Bezüge hinausgehend ausbezahlte Betrag unter sinngemäßer Anwendung des § 13a Abs. 2 bis 4 GehG hereinzubringen. Nimmt die Lehrperson während der Suspendierung eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung auf oder weitet eine solche aus oder übt sie während der Suspendierung eine unzulässige Nebenbeschäftigung…
§ 80 LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 80 Suspendierung
… 3 oder durch das Landesverwaltungsgericht nach Abs. 3a ist der über die gekürzten Bezüge hinausgehend ausbezahlte Betrag unter sinngemäßer Anwendung des § 13a Abs. 2 bis 4 GehG hereinzubringen. Nimmt die Landeslehrperson während der Suspendierung eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung auf oder weitet eine solche aus oder übt sie während der Suspendierung eine unzulässige Nebenbeschäftigung…
§ 128 GBG 2022 · GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 128 § 128
…Verfügung der Suspendierung durch die Disziplinarkommission nach Abs. 2 ist der über die gekürzten Bezüge hinausgehend ausbezahlte Betrag unter sinngemäßer Anwendung des § 13a Abs. 2 bis 4 des Gehaltsgesetzes 1956 in der für Gemeindebeamte geltenden Fassung hereinzubringen. Die Disziplinarkommission kann auf Antrag des Beamten oder von Amts wegen die Kürzung vermindern oder aufheben, wenn und…
§ 104 LBG 1998 · LBG 1998 · Landesbeamtengesetz 1998
§ 104 § 104
…Verfügung der Suspendierung durch die Disziplinarkommission nach Abs. 2 ist der über die gekürzten Bezüge hinausgehend ausbezahlte Betrag unter sinngemäßer Anwendung des § 13a Abs. 2 bis 4 des Gehaltsgesetzes 1956 hereinzubringen. Die Disziplinarkommission kann auf Antrag des Beamten oder von Amts wegen die Kürzung vermindern oder aufheben, wenn und soweit dies zur Aufrechterhaltung des notwendigen…
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