Gehaltsgesetz 1956
Das Gehaltsgesetz (GehG) regelt die Vergütung von Arbeitnehmern in Österreich. Es legt Mindestlöhne, Tarifverträge und Entgeltbestandteile wie Zulagen fest. Das Ziel des GehG ist faire Bezahlung und der Schutz der Arbeitnehmerinteressen. Es bildet die Grundlage für gerechte Entlohnung in Österreich.