BundesrechtBundesgesetzeGehaltsgesetz 1956

Gehaltsgesetz 1956

Das Gehaltsgesetz (GehG) regelt die Vergütung von Arbeitnehmern in Österreich. Es legt Mindestlöhne, Tarifverträge und Entgeltbestandteile wie Zulagen fest. Das Ziel des GehG ist faire Bezahlung und der Schutz der Arbeitnehmerinteressen. Es bildet die Grundlage für gerechte Entlohnung in Österreich.

GehG
In Kraft bis 30. Juni 2026
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