(1) Für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Deutschlandsberg werden folgende Kernöffnungszeiten festgelegt:
Montag – Freitag Samstag | 08:00 Uhr – 12:30 Uhr 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 15:00 Uhr – 18:00 Uhr |
(2) Für den Faschingdienstag sowie den 24. und 31. Dezember, sofern diese auf einen Werktag fallen, wird für die öffentlichen Apotheken eine verpflichtende Kernöffnungszeit von 08.00 – 12.30 Uhr festgesetzt.
(3) Die gemeldeten freiwilligen Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheken sind in der Anlage 1 ersichtlich.
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