JudikaturVwGH

Ro 2022/12/0011 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 2024

Setzt ein befangenes Organ entgegen § 7 AVG eine Amtshandlung, ist diese objektiv rechtswidrig (und kann aus diesem Grund unter Umständen die Bescheidaufhebung nach sich ziehen). Die Mitwirkung eines befangenen Organs bildet aber - in Ermangelung von Sondervorschriften - weder einen Nichtigkeitsgrund noch einen Unzuständigkeitsgrund (VwGH 4.2.2020, Ra 2020/14/0002; VwGH 19.4.1995, 94/12/0033).