Ra 2017/09/0033 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Grundsatz, dass die Beschwerdevorentscheidung an die Stelle des Ausgangsbescheids tritt, gilt in den Fällen einer Zurückweisung der Beschwerde mittels Beschwerdevorentscheidung nicht (vgl. VwGH 14.9.2016, Ra 2015/08/0145).