JudikaturVwGH

Ra 2017/01/0203 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2018

Die problemlose Ausstellung von Dokumenten durch den Herkunftsstaat ist ein Indiz für das Nichtbestehen einer Verfolgungssituation (vgl. VwGH 15.5.2003, 2001/01/0499, zur Bedeutung der erfolgreichen Beantragung der Ausstellung oder Verlängerung eines Reisepasses des Heimatstaates durch einen Asylwerber für die konkrete aktuelle Verfolgungsgefahr zum Zeitpunkt der Entscheidung; sowie VwGH 4.9.1996, 95/21/0853).

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