Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schließt der Begriff "in einer Verwaltungsstrafsache" im Sinn des § 25a Abs. 4 VwGG auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein (vgl. etwa VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, und 1.2.2021, Ra 2021/02/0013).
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