Ra 2026/01/0091 Rn. 4 4 – VwGH Rechtssatz
Handlungen bzw. Unterlassungen, die den unrechtmäßigen Bezug von Sozialhilfeleistungen bezwecken bzw. bewirken, stellen eine Gefährdung der in § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 genannten öffentlichen Interessen dar.
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