Ra 2026/01/0091 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
Die Unbescholtenheit eines Einbürgerungswerbers muss nicht in jedem Fall zu einer für ihn positiven Prognose zukünftigen Wohlverhaltens führen (vgl. VwGH 10.12.2021, Ra 2021/01/0291, mwN).
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