2Ob35/10a—OGH Entscheidung
25. März 2010
…Dabei kommt es nicht darauf an, wie die geltend gemachten Berufungsgründe bezeichnet werden, sondern darauf, welchem Berufungsgrund die Ausführungen im Rechtsmittel zuzuzählen sind (RIS Justiz RS0111425). Sekundäre Feststellungsmängel liegen nur dann vor, wenn Tatsachen fehlen, die für die rechtliche Beurteilung wesentlich sind, und dies Umstände betrifft, die nach dem Vorbringen der…