Das Schöffengericht ist nach § 270 Abs 2 Z 5 StPO von vornherein nur zu einer gedrängten Darstellung der Urteilsgründe, jedoch nicht dazu verhalten, den vollständigen Inhalt sämtlicher Zeugenaussagen und sonstiger Beweise zu erörtern.
…es mit Blick auf das Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe ( § 270 Abs 2 Z 5 StPO ) nicht verhalten (RIS Justiz RS0106642 ). Davon abgesehen werden unter diesem Aspekt – ebenso wie mit dem Einwand eines Widerspruchs (Z 5 dritter Fall) – lediglich Schilderungen zu nicht entscheidenden…
…war das Schöffengericht dem Gebot zur gedrängten Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) folgend nicht verhalten (RIS Justiz RS0106642). [5] Entgegen dem Einwand offenbar unzureichender Begründung (Z 5 vierter Fall) leitete das Erstgericht die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen zu I./ nicht bloß aus…
…äußerte (US 8), weshalb es nicht gehalten war, einzelne Aspekte der insgesamt als leugnend gewerteten Verantwortung des Beschwerdeführers im Urteil zu thematisieren (RIS Justiz RS0106642, RS0106295 [T7, T12, T15]). [5] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die…
…mit Blick auf das Gebot zur gedrängten Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) nicht verpflichtet (vgl RIS-Justiz RS0106642). [6] Dass das Schöffengericht aus diesen Angaben andere Schlüsse zog und deren Überzeugungskraft anders bewertete als der Beschwerdeführer, etwa indem es seine Verantwortung als Schutzbehauptung…
…war es mit Blick auf das Gebot zu deren gedrängter Darstellung (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) nicht verhalten (RIS Justiz RS0106642). Davon abgesehen macht das Beschwerdevorbringen nicht deutlich, weshalb eine allenfalls „höhergradige Alkoholisierung“ des Opfers zur Tatzeit erheblich sei. [5] Den Umstand, dass Beamte…
…– waren sie, entsprechend dem Gebot zur gedrängten Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO), nicht verhalten (RIS Justiz RS0106642). [5] Indem die Mängelrüge dies sowie die weiteren beweiswürdigenden Erwägungen (US 20 ff) gänzlich übergeht, verfehlt sie mangels Orientierung an der Gesamtheit der…
…§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) – zu einer Erörterung sämtlicher Details einer Zeugenaussage im Übrigen nicht verhalten ist (RIS Justiz RS0106642 [T7]). [7] Soweit die Rüge auf eine Angabe des Vertreters der Privatbeteiligten T* GmbH anlässlich der Konkretisierung der privatrechtlichen Ansprüche (ON 35.3, 6…
…nicht gehalten war, diese als nicht zur Entlastung der Angeklagten geeignet angesehenen Angaben in all ihren Details gesondert zu erörtern (vgl RIS Justiz RS0098717 , RS0098778 , RS0106642 ; Ratz , WK StPO § 281 Rz 428). Weshalb das Fehlen von „den Angeklagten zuordenbaren Spuren zB am Hals des Zeugen“ in…
…verhalten, sich mit dem ins Treffen geführten, ohnehin berücksichtigten (US 68) Schreiben der anwaltlichen Vertretung des geschädigten Unternehmens in allen Einzelheiten auseinanderzusetzen (RIS Justiz RS0106642). [6] Soweit die Mängelrüge zu I/J/ unterbliebene Erörterung von Verfahrensergebnissen moniert (Z 5 zweiter Fall), die schon nach dem Beschwerdevorbringen lediglich für die…
…Abs 2 Z 5 StPO) nicht gehalten, die von der Beschwerde aufgeworfenen Aspekte der Verantwortung des Angeklagten im Urteil zu thematisieren (RIS-Justiz RS0106642, RS0106295 [T7, T12, T15]). [5] Der Einwand (Z 5 vierter Fall), das Erstgericht habe die Feststellungen zur subjektiven Tatseite lediglich aus dem äußeren Tatgeschehen…
…als „Ausgangslisten“ benannten Aufzeichnungen der (in Rede stehenden) Apotheke des Angeklagten über abgegebene Medikamente (ON 2.113.2, ON 95) auseinanderzusetzen (RIS Justiz RS0106642). Der Sache nach zieht die Beschwerde abermals bloß die Beweiswürdigung des Erstgerichts in Zweifel. [12] Die Sicherstellung bestimmter Medikamente in der Wohnung des M* (siehe…
…Hauptverhandlung (ON 19.1 S 10 ff) nicht unberücksichtigt (US 4 f, zum Umfang der Erörterungspflicht von Beweisaussagen siehe RIS Justiz RS0106642). [8] Dass aus den angesprochenen Verfahrensergebnissen auch andere Schlüsse als die vom Erstgericht gezogenen ableitbar wären, stellt Nichtigkeit im Sinn der Z 5 des…
…dabei aber die gerade dazu in den Entscheidungsgründen – prozessordnungskonform (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) in gedrängter Darstellung (RIS Justiz RS0106642) – angeführten Erwägungen (US 7 und 9). [5] Soweit sie vermeint, die zuvor bezeichneten Beweisergebnisse würden in Übereinstimmung mit den anfänglich belastenden Angaben der…
…schon mit Blick auf das Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) nicht verhalten (RIS-Justiz RS0106642, RS0098642). [9] Gegen welche Feststellung entscheidender Tatsachen (vgl zu diesem Begriff RIS-Justiz RS0117264) sich der weitere Einwand unterbliebener Erörterung der Einschätzungen des psychiatrischen Sachverständigen…
…Abs 2 Z 5 StPO) zufolge war das Erstgericht darüber hinaus nicht gehalten, sich mit jedem Aussagedetail der Aussage des Angeklagten auseinanderzusetzen (RIS-Justiz RS0106642 [T5], [T7]). Gegen die vom Landesgericht als Einzelrichter ausgesprochenen Urteile kann das Rechtsmittel der Berufung wegen des in § 281 Abs 1 Z 5a…
…es mit Blick auf das Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) nicht verhalten (RIS Justiz RS0106642). Aktenwidrigkeit (Z 5 fünfter Fall) begründet nur die unrichtige Wiedergabe des Inhalts von Beweismitteln (RIS Justiz RS0099431). Das behauptet der Beschwerdeführer mit seiner unter…
…dem Gebot der gedrängten Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) folgend, nicht gehalten (RIS-Justiz RS0098778, RS0106295 und RS0106642). Soweit die Beschwerde die Feststellungen zu den subjektiven Tatbestandselementen des § 205 Abs 1 StGB als willkürlich begründet (Z 5 vierter Fall…
…zu unterziehen, noch verpflichtet, sich mit jedem gegen seine Beweiswürdigung möglichen, im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde dann konkret erhobenen Einwand im Voraus auseinanderzusetzen (RIS-Justiz RS0106295, RS0106642). Dies gilt namentlich für die im Ersturteil im Zusammenhang mit der Verwerfung der Spekulation eines Einsteigens durch ein offenes Fenster (US 9) nicht explizit…
…f), wobei das Erstgericht – dem Gebot gedrängter Darstellung in den Entscheidungsgründen (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO; RIS Justiz RS0106642) folgend – nicht gehalten war, diese Angaben in all ihren Details gesondert zu erörtern. Soweit die Angeklagte den Schlussfolgerungen der Tatrichter zur subjektiven Tatseite für…
…nicht den vollständigen Inhalt sämtlicher Aussagen des Sachverständigen erörtert und darauf untersucht, inwieweit sie für oder gegen diese oder jene Darstellung sprechen (RIS Justiz RS0098778, RS0106642). Dass die Tatrichter die Feststellungen zur „inneren Einstellung“ des Angeklagten und damit erkennbar auch zur subjektiven Zurechenbarkeit des Erfolgs (§ 7 Abs…
…schon mit Blick auf das Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) nicht verhalten (RIS Justiz RS0106642). Weshalb die mit Hilfe von verba legalia getroffenen Feststellungen zum Vorsatz des Angeklagten trotz des vom Beschwerdeführer referierten Sachverhaltsbezugs (vgl US 6; RIS Justiz…
…Nachrichten im durch das Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) vorgegebenen Umfang (vgl RIS Justiz RS0106642) – im Gegenstand sogar sehr eingehend – beweiswürdigend auseinandergesetzt (vgl US 10 ff, 15), weshalb keine Unvollständigkeit der Entscheidungsgründe (Z 5 zweiter…
…schlüssig und zureichend begründet, warum es von der Richtigkeit dieser Annahme überzeugt ist, ohne dagegen sprechende wesentliche Umstände mit Stillschweigen zu übergehen (RIS Justiz RS0098541, RS0106642). Die Aussagen des Opfers und seiner Familienangehörigen wurden von den Tatrichtern ebenso mit Blick auf eine mögliche Falschbezichtigung durch Antonia S***** beleuchtet wie Divergenzen dieser…
…nach seiner freien, aus der gewissenhaften Prüfung aller für und wider vorgebrachten Beweismittel gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (§ 258 Abs 2 StPO - vgl RIS-Justiz RS0106642 uva). Dass aus den formell einwandfreien Prämissen auch für den Angeklagten günstigere Schlussfolgerungen möglich wären, die Erkenntnisrichter sich aber dennoch mit plausibler Begründung für eine…
…vornherein nur zu einer gedrängten Darstellung der Urteilsgründe, jedoch nicht dazu verhalten war, den vollständigen Inhalt sämtlicher Zeugenaussagen und sonstiger Beweise zu erörtern (RIS-Justiz RS0106642). Nichtigkeit nach Z 5 zweiter Fall läge nur dann vor, wenn das Gericht bei der für die Feststellung entscheidender Tatsachen angestellten Beweiswürdigung erhebliche, in der…
…es mit Blick auf die bereits angesprochenen Urteilsannahmen zur Unglaubwürdigkeit der zu den Betrugsvorwürfen belastenden Bekundungen unter dem Aspekt von Unvollständigkeit nicht (RIS-Justiz RS0098642, RS0106642, RS0106295). Aus welchem Grund der Umstand, dass die Verfahren gegen die (vormals) Mitangeklagten Sandra O*****, Franz Ha*****, Christian G***** und Martha U*****, welche sich in…
…das Gebot zu gedrängter Darstellung der Urteilsgründe waren die Tatrichter nicht verhalten, sich mit allen Einzelheiten der Angaben dieser Zeugin im Urteil auseinanderzusetzen (RIS Justiz RS0106642). [5] Im Ergebnis versucht der Beschwerdeführer lediglich, die Annahme des Erstgerichts von der Glaubwürdigkeit dieser Zeugin mit eigenen Beweiswerterwägungen nach Art einer im kollegialgerichtlichen Verfahren…
…schon mit Blick auf das Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) nicht verhalten (RIS-Justiz RS0106642). Ob das Opfer tatsächlich einen „Sachbehauptungswillen entwickeln“ konnte, ist zudem für die Tatbestandsverwirklichung nicht entscheidend (vgl RIS Justiz RS0117499), wenn der Täter wie…
…den Depositionen - logisch und empirisch mängelfrei - andere Schlüsse gezogen als die Beschwerde. Zur Erörterung aller Details der Aussage war das Erstgericht nicht verhalten (RIS-Justiz RS0106642). Soweit die Beschwerdeführerin auf Basis ihres Vorbringens die Feststellung begehrt, die Angeklagte habe den Zeugen nicht über ihre finanzielle Lage getäuscht, kritisiert sie lediglich die…
…weswegen auch der Vorwurf, die Aussage der Zeugin Dr. St***** sei zum Teil übergangen worden, ins Leere geht (vgl US 14, 15; RIS-Justiz RS0106642). Nicht prozessordnungsgemäß, weil nicht an der Gesamtheit der Entscheidungsgründe orientiert, ist die zu I./1./a./ (US 11 ff) aufgestellte bloße Behauptung einer…
…ohnehin im durch das Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) vorgegebenen Umfang (vgl RIS Justiz RS0106642) beweiswürdigend auseinandergesetzt (US 16). Verfahrensergebnisse betreffend die – einige Zeit später gesetzten (vgl ON 29 S 8, 11, 13 und 22 …
…Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) nicht dazu verhalten ist, sich mit jedem Aussagedetail auseinanderzusetzen (RIS Justiz RS0116504, RS0106642). Insgesamt bekämpft der Angeklagte bloß die Beweiswürdigung des Erstgerichts nach Art einer im kollegialgerichtlichen Verfahren gesetzlich nicht vorgesehenen Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld…
…Feststellung entscheidender Tatsachen angestellten Beweiswürdigung erhebliche, in der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse unberücksichtigt lässt. Mit Blick auf das Gebot zur gedrängten Darstellung der Urteilsgründe (RIS Justiz RS0106642) ist das Erstgericht aber nicht zu einer extensiven Erörterung jedes Aussagedetails verpflichtet. Angesichts der von ihr beschriebenen anfänglichen Gegenwehr und ihrer wiederholten Aufforderung, von ihr…
… 5 StPO zu einer gedrängten Darstellung der Urteilsgründe, jedoch nicht dazu verhalten, den vollständigen Inhalt sämtlicher Zeugenaussagen und sonstiger Beweise zu erörtern (RIS Justiz RS0106642). Da die Tatrichter die unter anderem nach explizitem Vorhalt der entsprechenden Aussage seiner Ehefrau N***** B***** im Ermittlungsverfahren, er sei von 1999 bis 2003 sicher…
…damit er ihn nicht anpisst“ (ON 354 S 33) wiederzugeben und in Richtung aller denkbaren Schlussfolgerungen zu untersuchen (RIS Justiz RS0098778, RS0106295, RS0106642). Schließlich haben die Tatrichter auch die Alkoholisierung des Raubopfers sehr wohl berücksichtigt (US 56 f). § 281 Abs 1 Z …
…vollständigen Inhalt sämtlicher Zeugenaussagen zu erörtern und daraufhin zu untersuchen, wie weit jede einzelne Angabe für oder wider diese oder jene Darstellung spricht (RIS-Justiz RS0106642, RS0098778). Im Übrigen beinhalten die Aussagen dieser Zeugen nichts Entscheidungswesentliches, wurde die Vielzahl der - Gewinne praktisch unmöglich machenden - Vorsetzungen doch im Rahmen der Vorspiegelung systemgemäßer…
…US 7 bis 9), wobei es dem Gebot der gedrängten Darstellung der Entscheidungsgründe zufolge nicht gehalten war, sich mit jedem Aussagedetail auseinanderzusetzen (RIS Justiz RS0106642). Das weitere Vorbringen, die Aussage des He*****, er habe „die Geldtasche weggeschmissen“ sei übergangen worden, spricht angesichts des abgenötigten 20 Euro Scheins…
…im durch das Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) vorgegebenen Umfang (vgl RIS Justiz RS0106642) gewürdigt (US 6 f). Unter dem Aspekt der Begründungstauglichkeit (Z 5 vierter Fall) ist die aus dem äußeren Tatgeschehen, nämlich wiederholt…
…der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) nicht gehalten, sich mit sämtlichen Details der Aussage des Beschwerdeführers auseinanderzusetzen (RIS Justiz RS0106642). Soweit die Beschwerde Zeugenaussagen zur angeblichen Eifersucht der Mojgan S***** und telefonische Kurznachrichten, in denen aus ihrer Sicht „Redewendungen gewechselt“ werden, die „…
…Tatrichter mit Blick auf das Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) nicht verhalten (RIS Justiz RS0106642). [5] Die Subsumtionsrüge (Z 10, der Sache nach Z 9 lit a [RIS Justiz RS0132762]) verfehlt mit dem Einwand, den Feststellungen sei…
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