Informationen zu § 232 StGB
Verweisungen:
Zum Inverkehrbringen siehe auch § 6 A SGG.
§ 232 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 232 Geldfälschung
…Dreizehnter Abschnitt Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren, Wertzeichen und unbaren Zahlungsmitteln Geldfälschung § 232. (1) Wer Geld mit dem Vorsatz nachmacht oder verfälscht, daß es als echt und unverfälscht in Verkehr gebracht werde, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis…
§ 239 Vorbereitung einer Geld-, Wertpapier- oder Wertzeichenfälschung
…einer Geld-, Wertpapier- oder Wertzeichenfälschung § 239. Wer mit dem Vorsatz, sich oder einem anderen die Begehung einer der nach den §§ 232, 234, 237 oder 238 mit Strafe bedrohten Handlungen zu ermöglichen, ein Mittel oder Werkzeug, das nach seiner besonderen Beschaffenheit ersichtlich zu einem solchen Zweck bestimmt…
§ 237 Fälschung besonders geschützter Wertpapiere
…Fälschung besonders geschützter Wertpapiere § 237. Nach den §§ 232, 233 oder 236 ist auch zu bestrafen, wer eine der dort mit Strafe bedrohten Handlungen in Beziehung auf Banknoten oder Geldmünzen, die nicht gesetzliche Zahlungsmittel…
§ 233 Weitergabe und Besitz nachgemachten oder verfälschten Geldes
…Wer nachgemachtes oder verfälschtes Geld 1. mit dem Vorsatz, dass es als echt und unverfälscht ausgegeben werde, einführt, ausführt, befördert, außer dem im § 232 Abs. 2 genannten Fall von einem anderen übernimmt, sich sonst verschafft oder besitzt oder 2. als echt und unverfälscht ausgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis…
§ 147 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 147 § 147Kürzung und Entfall der Bezüge
…Fünften Abschnitt des Dritten Teiles des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, vollzogen wird; 6. auf die Dauer eines Tätigkeitsverbotes gemäß § 220b des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974. (4) In den Fällen des Abs. 3 ist für jeden Kalendertag vom ersten Tag der ungerechtfertigten Abwesenheit oder der…
Rückverweise