Übersicht der Entscheidungen zu § 366 ABGB
A Allgemeines und Diverses
B Räumungsklage des verdrängten Mieters gegen den neuen Mieter
C Klage auf Herausgabe von Möbeln (NSG)
Informationen zu § 366 ABGB
Verweisungen:
Zu B vgl auch die Entscheidungen zu § 372 II ABGB
Zu C vgl auch die Entscheidungen zum NSG Passivlegitimation betreffend die Eigentumsklage siehe bei
§ 369 ABGB. Verhältnis zwischen § 366 und § 372 ABGB siehe bei § 372 ABGB. Eigentumserwerb von der Besatzungsmacht siehe bei
§ 402 ABGB. Räumungsklage des Hauseigentümers gegen titellosen Wohnungsbenützer siehe bei § 354 ABGB.
§ 366 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 366 a) Eigentliche Eigenthumsklage; wem und gegen wen sie gebühre?
…Klagen aus dem Eigenthumsrechte. a) Eigentliche Eigenthumsklage; wem und gegen wen sie gebühre? § 366. Mit dem Rechte des Eigenthümers jeden Andern von dem Besitze seiner Sache auszuschließen, ist auch das Recht verbunden, seine ihm vorenthaltene Sache von jedem Inhaber…
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