13Ns82/17p—OGH Entscheidung
10. November 2017
…nicht dargetan: Kein solcher Grund ist, dass der Wohnort des Angeklagten in Braunau am Inn, somit im Sprengel eines anderen Gerichts, gelegen ist (RIS-Justiz RS0053539 [T4]). Das Argument, seine Anreise zum Gericht sei wegen seiner „Mittellosigkeit“ „problematisch“, ist mit Blick auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des…