6Ob85/16t—OGH Entscheidung
30. Mai 2016
…allerdings, dass eine unterbliebene Bestreitung nur dann als Zugeständnis zu werten ist, wenn im Einzelfall gewichtige Indizien für ein derartiges Geständnis sprechen (vgl RIS Justiz RS0039927 [T3]); ansonsten bedürfen Tatsachen, die nicht zugestanden, aber auch nicht ausdrücklich bestritten worden sind, eines Beweises. Solche gewichtigen Indizien sind hier nicht erkennbar, hat doch…