Schwere Körperverletzung durch Faustschlag mit Nasenbeinbruch sowie Nötigung und dauernde Sachentziehung – Anordnung der Unterbringung im forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 2 StGB—OGH Entscheidung
15Os56/26p11. Juni 2026
…Dies widerspricht weder Gesetzen der Logik noch grundlegenden Erfahrungssätzen und ist deshalb unter dem Aspekt der Begründungstauglichkeit nicht zu beanstanden (vgl RIS-Justiz RS0116732 , RS0116882 , RS0098671 ). [13] Mit dem weiteren, Verfahrensergebnisse eigenständig und abweichend interpretierenden Vorbringen wird kein Begründungsmangel im Sinn der Z 5 geltend gemacht, sondern versucht, die Beweiswürdigung…