JudikaturOGH

RS0037095 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

Die Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht durch das Erstgericht fällt nicht unter den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, sondern unter jenen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens.

Rückverweise