2R46/25i—OLG Graz Entscheidung
22. Mai 2025
…Konecny 3 IV/1, § 496, Rz 33 und 43). Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht liegt etwa vor, wenn die Entscheidung nicht überprüfbar ist (vgl RS0040122 [T1]), bei fehlender Auseinandersetzung mit wesentlichen Beweisergebnissen (RS0041860; RS0040217; RS0040122), oder wenn die Beweiswürdigung gravierend unvollständig ist oder bloß mit floskelhafter Begründung erfolgte ( Lovrek in…