13R138/24w—OLG Wien Entscheidung
25. Februar 2025
…272 ZPO Rz 3 mwN). Es muss zwar nachvollziehbare Überlegungen anstellen, damit sowohl die Parteien als auch das Rechtsmittelgericht die Schlüssigkeit seines Werturteils überprüfen können ( RS0040122 ), sich aber nicht mit jedem einzelnen Beweisergebnis auseinandersetzen ( RS0040165 [T2, T3]). Es genügt, dass die Beweiswürdigung erkennen lässt, warum das Erstgericht zur Überzeugung gekommen ist…