Bundesgericht Schweiz 27.5.1993
Publikation: Entscheidungen des schweizerischen Bundesgerichts, BGE 1993 II, 167
Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht, SZIER 1995, 41
Wenn mit einem umfassenden Eheschutzbegehren (Berechtigung zum Getrenntleben, Obhutszuteilung, Zuteilung der Wohnung, etc.) auch ein Unterhaltsbegehren verbunden wird, so führt dies nicht zur Anwendung des LGVÜ, weil das gesamte Ehe- und Kindschaftsrecht (nicht allerdings Unterhaltssachen) ausgenommen ist (Art 1 Abs 2 Nr 1 LGVÜ).
Es ist auf den Kernbereich des Begehrens abzustellen, nicht auf einen Nebenpunkt (Unterhalt). Die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte kann nicht auf Art 18 LGVÜ gestützt werden, weil das LGVÜ auf den vorliegenden Fall keine Anwendung findet.
§ 143 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 143 Mitwirkungspflicht
…nach Abs. 1 hat die Staatsanwaltschaft dem Verantwortlichen mit gesonderter Anordnung aufzutragen; diese Anordnung hat die entsprechende gerichtliche Bewilligung anzuführen. Die §§ 93 Abs. 2 und 112 sowie die Bestimmungen über die Durchsuchung gelten sinngemäß.…
§ 2 KryptowährungsVO · KryptowährungsVO · Kryptowährungsverordnung
§ 2 Gleitender Durchschnittspreis
…alle auf einer Kryptowährungswallet befindlichen Einheiten derselben Kryptowährung anzusetzen; die durch den Abzugsverpflichteten gewählte Bezugsgröße (Kryptowährungsadresse oder Kryptowährungswallet) ist stets auch für die Veranlagung maßgeblich. (2) Nach § 93 Abs. 4a Z 2 EStG 1988 angesetzte Anschaffungskosten fließen nicht in den gleitenden Durchschnittspreis ein. (3) Bei Veräußerung von auf derselben Kryptowährungsadresse…
§ 62 PatG · PatG · Patentgesetz 1970
§ 62 Beschlußfassung in den Abteilungen
…des rechtskundigen Mitgliedes einzuholen, sofern 1. über die Patentierbarkeit unter dem Gesichtspunkt der gewerblichen Anwendbarkeit oder auf Grund des § 2 zu entscheiden ist, 2. über Prioritätsrechte (§§ 93 bis 95) zu entscheiden ist, deren rechtliche Voraussetzungen zweifelhaft oder bestritten sind, 3. Zeugen oder Sachverständige vernommen werden oder ein Augenschein durchzuführen ist, 4. über…
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