Appellationsgerichtshof Paris (Cour d'Appel Paris) 15.4.1992
Publikation: Annales de la propriete industrielle, artistique et
litteraire 1992, 3-8
Journal du droit international 1993, 989-992 Revue critique de droit international prive 1993, 792
Nach Art 16 Nr 4 EuGVÜ sind ohne Rücksicht auf den Wohnsitz in Angelegenheiten der Eintragung oder Gültigkeit von Warenzeichen und anderen ähnlichen Rechten, welche einer Hinterlegung oder Registrierung bedürfen, die Gerichte des Vertragsstaats zuständig, auf dessen Gebiet die Hinterlegung oder Registrierung beantragt oder vorgenommen worden ist oder nach den Bestimmungen eines internationalen Übereinkommens als vorgenommen gilt. Bei einer engen Auslegung des Art 16 EuGVÜ müssen diese Vorschriften im ganzen Umfang ihrer Bedeutung verstanden werden müssen, wobei die Klage auf Löschung eines Warenzeichens darauf abzielt, es seiner Gültigkeit zu berauben.
Societe Douwe Egberts France (Frankreich) gegen Gesellschaft Eden Waren (Deutschland).
§ 92 BörseG 2018 · BörseG 2018 · Börsegesetz 2018
§ 92 Börsegesetz 2018
…6. Abschnitt Aufsichtsbefugnisse 1. Unterabschnitt Aufsicht § 92. (1) Die Wertpapierbörsen und der dortige Handel sowie die von Börseunternehmen betriebenen MTF und OTF und der dortige Handel unterliegen der Aufsicht der FMA. Die FMA…
§ 114 Börsegesetz 2018
…und § 51 ist der Bundesminister für Justiz; 2. der §§ 59 und 60 und der Aufsicht über Warenbörsen gemäß § 92 Abs. 1 sowie Art. 7 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ist die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort…
§ 140 Behördenkompetenzen
…3. Abschnitt Aufsichtsbefugnisse § 140. (1) Die FMA ist im Rahmen ihrer Aufgabe, die Einhaltung der Bestimmungen gemäß §§ 119 bis 136, § 138 und § 139…
Art. 39 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
Art. 39 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 111/2010, zu den §§ 52, 54, 86a, 92, 461, 465, 467, 468, 469, 473a, 517, 520 und 521a, RGBl. Nr. 113/1895.)
…in Kraft. (Anm.: Abs. 4 betrifft andere Rechtsvorschrift) (4a) Art. 38 Z 1, 3, 5 und 16b (§§ 52, 86a, 92 und 469 Abs. 3 ZPO) tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft. (Anm.: Abs. 5 bis Abs. 7 betreffen andere Rechtsvorschriften) (8) Art. 26 Z 1 (§ …
Anl. 1 StubeiV · StubeiV · Studienbeitragsverordnung
Anl. 1 Studienbeitragsverordnung
…Anlage Zu § 4 Abs. 2 Z 1 Staaten gemäß § 92 Abs. 1 Z 3a UG und § 71 Z 5 HG englische Bezeichnung gemäß „DAC List of ODA Recipients“ deutsche Bezeichnung Afghanistan…
§ 4 Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages
…1) Liegt ein Grund für einen Erlass des Studienbeitrages gemäß den §§ 92 Abs. 1 UG bzw. 71 Abs. 1 HG vor, so ist der Studienbeitrag auf Antrag der oder des Studierenden vom Rektorat zu erlassen. Ein Antrag auf…
Rückverweise