(1) Der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel im Sinne dieser Vereinbarung umfaßt Flächen in den folgenden Nationalparkbereichen:
| A), B) | Sandeck-Neudegg |
| C) | Illmitz-Hölle |
| D) | Zitzmannsdorfer Wiesen |
| E) | Waasen (Hansag) |
| F) | Apetlon-Lange Lacke |
| G) | Podersdorf-Karmazik |
Zur Erläuterung der Lage der Nationalparkbereiche dient die Anlage 1, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet.
(2) Die im Absatz 1 genannten Flächen sind durch die in der Anlage 2, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet, genannten Pachtverträge bestimmt.
(3) Die allfällige Einbeziehung weiterer Nationalparkbereiche in den Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Vertragsparteien.
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