(1) Gegen die in erster Instanz gefällten Urtheile findet die Berufung statt.
(2) Gegen ein in Anwesenheit beider Parteien mündlich verkündetes Urteil (§ 414) kann Berufung von einer Partei nur erhoben werden, die diese sofort nach der Verkündung des Urteils mündlich oder binnen vierzehn Tagen ab der Zustellung der Protokollsabschrift über jene Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung, in der das Urteil verkündet worden ist, in einem bei dem Prozeßgericht erster Instanz überreichten Schriftsatz angemeldet hat. Wird in dieser Frist ein Antrag im Sinn des § 464 Abs. 3 gestellt, so gilt er als Anmeldung der Berufung.
ZPO · Zivilprozessordnung
Art. 39
…Artikel 39 Inkrafttreten, Schluss- und Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 111/2010, zu den §§ 52, 54, 86a, 92, 461, 465, 467, 468, 469, 473a, 517, 520 und 521a, RGBl. Nr. 113/1895.) (1) Art. 16, 20, 26, 27, 37 und 38 (Baurechtsgesetz…
§ 468 §. 468.
…der Berufung wird die Berufungsschrift dem Gegner des Berufungswerbers unter Bekanntgabe des Berufungsgerichtes zugestellt. Verspätet erhobene Berufungen oder mangels rechtzeitiger Anmeldung der Berufung (§ 461 Abs. 2) unzulässige Berufungen sind vom Prozeßgericht erster Instanz zurückzuweisen. (2) Der Berufungsgegner kann binnen der Notfrist von vier Wochen nach der Zustellung der…
§ 417a
…Urteil in Anwesenheit beider Parteien mündlich verkündet worden (§ 414) und hat keine der Parteien rechtzeitig eine Berufung gegen das Urteil angemeldet (§ 461 Abs. 2), so können in der schriftlichen Ausfertigung des Urteils die Entscheidungsgründe auf das wesentliche Vorbringen der Parteien und das, was das Gericht davon…
§ 414 §. 414.
…durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, ein Schriftstück auszuhändigen, das den verkündeten Urteilsspruch und eine Belehrung über das Erfordernis der Anmeldung einer beabsichtigten Berufung (§ 461 Abs. 2) enthält. (3) Der Vorsitzende hat das Urteil in schriftlicher Abfassung binnen vier Wochen nach der Verkündung zur Ausfertigung abzugeben (§ 416…
GMG · Gebrauchsmustergesetz
§ 49 Berufung
…Oberlandesgericht Wien angefochten werden. (2) Für das Berufungsverfahren gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO), RBGl. Nr. 113/1895, sinngemäß mit Ausnahme des § 461 Abs. 2 ZPO und folgenden Besonderheiten: 1. Verweise in der ZPO auf das Gericht erster Instanz gelten als Verweise auf die Nichtigkeitsabteilung. 2. Die Berufungsfrist und die Frist…
PatG · Patentgesetz 1970
§ 141 Berufung
…Patentamtes können durch Berufung an das Oberlandesgericht Wien angefochten werden. (2) Für das Berufungsverfahren gelten die Bestimmungen der ZPO sinngemäß mit Ausnahme des § 461 Abs. 2 ZPO und folgenden Besonderheiten: 1. Verweise in der ZPO auf das Gericht erster Instanz gelten als Verweise auf die Nichtigkeitsabteilung. 2. Die Berufungsfrist und die Frist…
MuSchG · Musterschutzgesetz 1990
§ 43 Berufung
…Oberlandesgericht Wien angefochten werden. (2) Für das Berufungsverfahren gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO), RBGl. Nr. 113/1895, sinngemäß mit Ausnahme des § 461 Abs. 2 ZPO und folgenden Besonderheiten: 1. Verweise in der ZPO auf das Gericht erster Instanz gelten als Verweise auf die Nichtigkeitsabteilung. 2. Die Berufungsfrist und die Frist…
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