VStG
Gliederung
I. Teil: Allgemeine Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts Allgemeine Voraussetzungen der Strafbarkeit
§ 20 Außerordentliche Milderung der Strafe
Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich oder ist der Beschuldigte ein Jugendlicher, so kann die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden.
§ 111 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 111 Verstöße gegen melderechtliche Vorschriften
…Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet noch nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist. Unbeschadet der §§ 20 und 21 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 kann die Bezirksverwaltungsbehörde bei erstmaligem ordnungswidrigen Handeln nach Abs. 1 die Geldstrafe bis auf 365 € herabsetzen, wenn das Verschulden geringfügig und die…
Rückverweise