SPG
Gliederung
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes versehen für die Sicherheitsbehörden den Exekutivdienst.
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind
1. Angehörige des Wachkörpers Bundespolizei,
2. Angehörige der Gemeindewachkörper,
3. Angehörige des rechtskundigen Dienstes bei Sicherheitsbehörden, wenn diese Organe zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind, und
4. sonstige Angehörige der Landespolizeidirektionen und des Bundesministeriums für Inneres, wenn diese Organe die Grundausbildung für den Exekutivdienst (Polizeigrundausbildung) absolviert haben und zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind.
(3) Der sicherheitspolizeiliche Exekutivdienst besteht aus dem Streifen- und Überwachungsdienst, der Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht und der Gefahrenabwehr mit den Befugnissen nach dem 3. Teil sowie aus dem Ermittlungs- und dem Erkennungsdienst.
(4) Der Streifendienst ist im Rahmen der Sprengel der Landespolizeidirektionen, insoweit diese für das Gebiet einer Gemeinde zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz sind, und der Bezirksverwaltungsbehörden sowie sprengelübergreifend innerhalb des Landes zu besorgen.
(5) Die Sicherheitsexekutive besteht aus den Sicherheitsbehörden und den diesen beigegebenen oder unterstellten Wachkörpern.
(6) Der Wachkörper Bundespolizei besteht aus den Bediensteten der Besoldungsgruppen Exekutivdienst und Wachebeamte sowie allen in vertraglicher Verwendung stehenden Exekutivbediensteten, unbeschadet der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Dienststelle.
(7) Von den Landespolizeidirektionen sind zur Besorgung des Exekutivdienstes Einsatzzentralen zu unterhalten, die rund um die Uhr für Notrufe erreichbar sind und die Koordination von Einsätzen unterstützen.
§ 5 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 5 Besorgung des Exekutivdienstes
…§ 5. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes versehen für die Sicherheitsbehörden den Exekutivdienst. (2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind 1. Angehörige des Wachkörpers Bundespolizei, 2. Angehörige…
§ 58a Sicherheitsmonitor
…§ 58a. Die Sicherheitsbehörden sind als gemeinsam Verantwortliche ermächtigt, für die Organisation des Streifen- und Überwachungsdienstes ( § 5 Abs. 3 ), für Zwecke der Gefahrenabwehr ( § 21 Abs. 1 und 2 ) und der Vorbeugung vor gefährlichen Angriffen ( § 22 Abs…
§ 27a
…§ 27a. Den Sicherheitsbehörden obliegt im Rahmen des Streifen- und Überwachungsdienstes ( § 5 Abs. 3 ) die besondere Überwachung gefährdeter Vorhaben, Menschen oder Sachen in dem Maße, in dem der Gefährdete oder der für das Vorhaben oder die…
§ 9 Bezirksverwaltungsbehörden
…Sicherheitsdienstes den Exekutivdienst. (3) Auf Antrag einer Gemeinde können die Angehörigen ihres Gemeindewachkörpers der Bezirksverwaltungsbehörde mit deren Zustimmung unterstellt werden, um sicherheitspolizeilichen Exekutivdienst ( § 5 Abs. 3 ) zu versehen. Die Unterstellung erfolgt mit Verordnung des Landespolizeidirektors und hat unter Bedachtnahme auf die Leistungsfähigkeit des Wachkörpers den Umfang der übertragenen…
Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres
§ 4 Weitere unzulässige Nebenbeschäftigungen
…oder potentieller Kunden; 2. Vermittlung von spezifischen sicherheits- und kriminalpolizeilichen Kenntnissen und Fertigkeiten außerhalb tertiärer Bildungseinrichtungen in Konkurrenz zu Angeboten der Sicherheitsakademie (§ 11 Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl. Nr. 566/1991). (2) Für Exekutivbedienstete (Abs. 4) sind jedenfalls folgende Nebenbeschäftigungen unzulässig: 1. Personenschutz; 2. Portierdienste; 3. Berufsdetektiv; 4. Aufstellung und…
§ 2 SNG · SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 2 Organisation
… 3, die mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betraut sind, haben eine spezielle Ausbildung für Verfassungsschutz zu absolvieren, welche durch die Sicherheitsakademie (§ 11 Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl. Nr. 566/1991) durchzuführen ist. Die Ausbildung hat sich insbesondere an den Schwerpunkten der Arbeitsplatzbeschreibungen zu orientieren und Menschenrechts-, Gender- und Diversitätsaspekte zu…
§ 40a GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 40a Exekutivdienstliche Tätigkeiten
…gebührt dem Beamten 1. des Höheren Dienstes bei den Landespolizeidirektionen und an Justizanstalten, 2. des rechtskundigen Dienstes beim Bundesministerium für Inneres, welcher gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 des Sicherheitspolizeigesetzes ( SPG ), BGBl. Nr. 566/1991, zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt ist, 3. des rechtskundigen Dienstes beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, der gemäß…
§ 6b ZDG · ZDG · Zivildienstgesetz 1986
§ 6b Erlöschen der Zivildienstpflicht nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes
…kann nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes insgesamt zwei Mal das Erlöschen seiner Zivildienstpflicht beantragen, um Dienst als 1. Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 5 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes ( SPG ), BGBl. Nr. 566/1991, oder 2. Bediensteter des rechtskundigen Dienstes beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, der gemäß § 58 Abs. 7…
§ 18 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 18 Kriminalpolizei
…deren Organisation und örtliche Zuständigkeit sich nach den Vorschriften des Sicherheitspolizeigesetzes über die Organisation der Sicherheitsverwaltung richten. (3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ( § 5 Abs. 2 SPG ) versehen den kriminalpolizeilichen Exekutivdienst, der in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes besteht. (4) Auf Antrag einer Gemeinde können die…
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