(1) Oberste Sicherheitsbehörde ist der Bundesminister für Inneres.
(2) Dem Bundesminister für Inneres unmittelbar unterstellt besorgen Landespolizeidirektionen, ihnen nachgeordnet Bezirksverwaltungsbehörden die Sicherheitsverwaltung in den Ländern.
(3) Der Bürgermeister ist Fundbehörde nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes. Inwieweit Organe der Gemeinde sonst als Sicherheitsbehörden einzuschreiten haben, bestimmen andere Bundesgesetze.
Rückverweise
SpG · Sparkassengesetz
Anl. 1
…1) Die Prüfungsstelle hat die ihr übertragenen Prüfungen (§ 24 Abs. 4 Sparkassengesetz – SpG) unter Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsordnung durchzuführen. Sie kann sich hiebei auf Antrag des Mitglieds des Prüfungsverbandes gemäß § 24 Abs. 1 SpG…
§ 42 Inkrafttreten
…2 und 3, § 24 Abs. 1, 2 und 7, § 28 Abs. 2, § 29 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 30, §§ 32 bis 37, § 39 Abs. 2, § 41, § 42, § …
§ 3 Vereinssparkassen
…1) Vereinssparkassen sind die von Sparkassenvereinen (§ 4) gegründeten Sparkassen. (2) Die Gründungsmitglieder des Sparkassenvereins haben ein ausreichendes Gründungskapital (§ 2 Abs. 2) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das Gründungskapital verbleibt…
SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 96 Übergangsbestimmungen
…Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2002 nach Maßgabe des § 19 des Verwaltungsakademiegesetzes, BGBl. Nr. 122/1975, erfolgen. (4) § 42a Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2002 gilt nicht, wenn der Finder die verlorene…
SpG · Spitalgesetz
Art. 1 § 94
…2 gelten nicht für Leistungen, für die keine Leistungspflicht der Sozialversicherungsträger besteht und die auf ausdrückliches Verlangen des Patienten oder der Patientin erbracht werden (Wunschleistungen). (4) Der Dachverband der Sozialversicherungsträger ist gemäß § 4 Abs. 3 des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes (SV-EG) Verbindungsstelle für den Landesgesundheitsfonds. (5) Der Dachverband der…