BFA-VG
Gliederung
2. TEIL: BESONDERER TEIL
2. Hauptstück Rechtsberatung
§ 52 Rechtsberatung und -vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht
(1) Über seine Informationspflichten gemäß Art. 19 Abs. 1 lit. l der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung und Art. 8 Abs. 2 lit. d der Verfahrensverordnung hinaus hat das Bundesamt den Fremden oder Antragsteller bei Erlassung einer Entscheidung nach § 3 Abs. 2 Z 3 bis 6 oder 9 oder nach dem VVG schriftlich darüber zu informieren, dass ihm die Möglichkeit offensteht, auf Ersuchen kostenlose Rechtsberatung im Beschwerdeverfahren in Anspruch zu nehmen. Zugleich hat es ihn an die Bundesagentur zu verweisen. Ein Ersuchen um Rechtsberatung in einer Angelegenheit gemäß dem ersten Satz ist an die Bundesagentur zu richten.
(2) Abs. 1 gilt nicht bei Entscheidungen gemäß §§ 46 Abs. 2 bis 2b, 60 Abs. 1 und 2 sowie 69 Abs. 2 FPG.
(3) Rechtsberater unterstützen und beraten Fremde oder Antragsteller jedenfalls beim Einbringen einer Beschwerde und im Beschwerdeverfahren gemäß Abs. 1 vor dem Bundesverwaltungsgericht, sowie bei der Beischaffung eines Dolmetschers. Rechtsberater haben ihre Beratungstätigkeit gesetzmäßig und nach bestem Wissen durchzuführen und den Beratenen die Erfolgsaussicht ihres Vorbringens oder ihrer Beschwerde darzulegen. Auf deren Ersuchen haben sie die betreffenden Fremden oder Antragsteller auch im Verfahren, einschließlich einer mündlichen Verhandlung, zu vertreten. Im Fall der Erlassung eines Schubhaftbescheides bezieht sich die Beratung und Vertretung durch den Rechtsberater auch auf die unmittelbar vorangegangene Festnahme und Anhaltung nach diesem Bundesgesetz, in den Fällen des § 18 Abs. 1 oder 3 auch auf den Antrag auf Verbleib oder auf Aussetzung des Vollzugs der Überstellungsentscheidung.
(__________
Anm. 1: Art. 4 Z 113 des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes – AMPAG, BGBl. I Nr. 39/2026 lautet: „In § 52 Abs. 3 (neu) wird im ersten und im zweiten Satz jeweils das Wort „Asylwerber“ durch das Wort „Antragsteller“ ersetzt;[...].“. Offensichtlich gemeint ist „im ersten und im dritten Satz…“, vgl. – S. 101.)
§ 52 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 52 Rechtsberatung und -vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht
…§ 52. (1) Über seine Informationspflichten gemäß Art. 19 Abs. 1 lit. l der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung und Art. 8 Abs. 2…
§ 57 Vollziehung
…ist betraut: 1. hinsichtlich der §§ 20, 21 und 33 Abs. 1 die Bundesregierung, 2. hinsichtlich der §§ 7 und 52 der Bundeskanzler, 3. hinsichtlich des § 30 Abs. 3 der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, 4. im Übrigen der Bundesminister für Inneres…
§ 53 Kostenersatz
…FPG . (2) Wer einen Fremden entgegen § 3 Abs. 1 AuslBG beschäftigt, hat im Fall der Erlassung einer Rückkehrentscheidung gemäß §§ 52 iVm 53 Abs. 1 und 2 Z 7 FPG gegen diesen Fremden, die Kosten gemäß Abs. 1 zu ersetzen. Der Hauptauftragnehmer und…
§ 5 BFA-G · BFA-G · BFA-Einrichtungsgesetz
§ 5 Staatendokumentation
…der Länder 4. Behörden und Beauftragten der Länder, die im Rahmen der Umsetzung der Grundversorgungsvereinbarung tätig sind; 5. den Rechtsberatern ( §§ 49 bis 52 BFA-VG ); 6. den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts; 7. dem Hochkommissär der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR); 8. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und dem Europäischen…
§ 2 BBU-G · BBU-G · BBU-Errichtungsgesetz
§ 2 Aufgaben der Bundesagentur
…§ 49 BFA-Verfahrensgesetz ( BFA-VG ), BGBl. I Nr. 87/2012, (Rechtsauskunft und Verfahrensvertretung) sowie b) vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 52 BFA-VG (Rechtsberatung und -vertretung), 3. die Durchführung der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe gemäß § 52a BFA-VG , 4. die Zurverfügungstellung von Menschenrechtsbeobachtern zum Zweck der systematischen…
§ 13 Rechtsberatung
…die notwendig sind, ein Rechtsberatungssystem zu administrieren. (5) Einem Antragsteller oder Fremden darf nicht von demselben Beschäftigten der Bundesagentur Rechtsberatung ( §§ 49 bis 52 BFA-VG ) und Rückkehrberatung oder Rückkehrhilfe ( § 52a BFA-VG ) gewährt werden. (6) Für die Rechtsberatung richtet die Bundesagentur einen eigenen Geschäftsbereich ein (Geschäftsbereich Rechtsberatung). Diesem…
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