BFA-VG
Gliederung
(1) Behörde im Inland nach diesem Bundesgesetz ist das Bundesamt mit bundesweiter Zuständigkeit.
(2) Dem Bundesamt obliegen
1. die Führung von Verfahren und die Erlassung von Überstellungsentscheidungen gemäß der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung,
2. die Zuerkennung und der Entzug des internationalen Schutzes gegenüber Fremden in Österreich gemäß der Status- und der Verfahrensverordnung,
3.die Erteilung und die Verlängerung von Aufenthaltstiteln gemäß dem AsylG 2005,
4.die Anordnung der Schubhaft und des gelinderen Mittels nach dem FPG sowie die Anordnung der Haft und des gelinderen Mittes im Asylverfahren an der Grenze gemäß § 40a,
5. die Anordnung der Abschiebung, die Duldung und die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von EWRStaaten gemäß dem 7. Hauptstück des FPG,
6.die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gemäß dem 8. Hauptstück des FPG und Art. 37 der Verfahrensverordnung,
8.die Vorschreibung von Kosten gemäß § 53 und
9.die Führung von Verfahren nach dem Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 (GVG-B 2005), BGBl. Nr. 405/1991, mit Ausnahme von Verwaltungsstrafverfahren.
(3) Das Bundesamt ist zur Vollstreckung der von ihm erlassenen Bescheide sowie der vom Bundesverwaltungsgericht ausgefertigten Erkenntnisse und Beschlüsse in den Angelegenheiten seines sachlichen Wirkungsbereichs zuständig. Es gilt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53/1991. Die in diesem Bundesgesetz, im AsylG 2005 und im FPG eingeräumten besonderen Zwangsbefugnisse bleiben unberührt.
§ 3 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 3 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
…§ 3. (1) Behörde im Inland nach diesem Bundesgesetz ist das Bundesamt mit bundesweiter Zuständigkeit. (2) Dem Bundesamt obliegen 1. die Führung von Verfahren und die Erlassung…
§ 1 Anwendungsbereich
…vor den Vertretungsbehörden gemäß dem 11. Hauptstück des Fremdenpolizeigesetzes 2005 ( FPG ), BGBl. I Nr. 100, oder einem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 bis 9 vor dem Bundesverwaltungsgericht befinden, gelten. Weitere Verfahrensbestimmungen im Asylgesetz 2005 ( AsylG 2005 ), BGBl. I…
§ 7 Bundesverwaltungsgericht
…gemäß dem 11. Hauptstück des FPG , 3. Beschwerden gegen Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gemäß dem 1. Hauptstück des 2. Teiles des BFA-VG und gemäß dem 7. und 8. Hauptstück des FPG , 4. Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesamtes und 5. Beschwerden gegen Bescheide des Bundesministers…
§ 10 Handlungsfähigkeit
…Eintritt der Handlungsfähigkeit in Verfahren vor dem Bundesamt, vor den Vertretungsbehörden gemäß dem 11. Hauptstück des FPG und in einem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 bis 6 vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fremden österreichisches Recht maßgeblich. (2) In Verfahren vor dem…
§ 15 BBU-G · BBU-G · BBU-Errichtungsgesetz
§ 15 Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen
…Sie stehen den Behörden und dem Bundesverwaltungsgericht im Rahmen von Verfahren nach § 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 und 7 BFA-VG zur Verfügung.…
§ 2 Aufgaben der Bundesagentur
… 49 BFA-Verfahrensgesetz ( BFA-VG ), BGBl. I Nr. 87/2012, (Rechtsauskunft und Verfahrensvertretung) sowie b) vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 52 BFA-VG (Rechtsberatung und -vertretung), 3. die Durchführung der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe gemäß § 52a BFA-VG , 4. die Zurverfügungstellung von Menschenrechtsbeobachtern zum Zweck der systematischen Überwachung von Abschiebungen gemäß…
§ 58b SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 58b Vollzugsverwaltung
…Zugehörigkeit beziehen. (2) Die Übermittlung von Daten ist an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und das Bundesverwaltungsgericht zur Durchführung von Verfahren nach § 3 BFA-Verfahrensgesetz – BFA-VG , BGBl. I Nr. 87/2012, an Fremdenpolizeibehörden zur Durchführung fremdenpolizeilicher Verfahren, an Sicherheitsbehörden für Aufgaben der Sicherheitspolizei und im Dienste der Strafjustiz, an…
§ 46 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 46 Abschiebung
…Bundesamtes zur Erlangung der für die Abschiebung notwendigen Bewilligung bei der zuständigen ausländischen Behörde verbunden werden ( § 19 AVG ). § 3 Abs. 3 BFA-VG gilt. (3) Das Bundesamt hat alle zur Durchführung der Abschiebung erforderlichen Veranlassungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles (insbesondere Abs. 2 und 4 ) ehestmöglich…
§ 76 8. Abschnitt
… 46 Abs. 2b auferlegt worden ist, er diesem Bescheid nicht Folge geleistet hat und deshalb gegen ihn Zwangsstrafen ( § 3 Abs. 3 BFA-VG ) angeordnet worden sind; 2. ob der Fremde entgegen einem aufrechten Einreiseverbot, einem aufrechten Aufenthaltsverbot oder während einer aufrechten Anordnung zur Außerlandesbringung neuerlich in das Bundesgebiet…
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