BFA-VG
Gliederung
Die Bescheide des Bundesamtes haben den Spruch und die Rechtsmittelbelehrung auch in einer dem Fremden verständlichen Sprache oder in einer Sprache zu enthalten, bei der vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass er sie versteht. Eine unrichtige Übersetzung begründet lediglich das Recht, unter den Voraussetzungen des § 33 VwGVG wiedereingesetzt zu werden.
§ 12 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 12 Bescheide
…§ 12. Die Bescheide des Bundesamtes haben den Spruch und die Rechtsmittelbelehrung auch in einer dem Fremden verständlichen Sprache oder in einer Sprache zu enthalten, bei der…
§ 58 Übergangsbestimmungen
…nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes ergangen sind, behalten ihre Gültigkeit und begründen in Verfahren, die in derselben Sache nach dem 12. Juni 2026 anhängig werden, den Zurückweisungs- oder Ablehnungstatbestand der entschiedenen Sache ( § 68 AVG oder Art. 38 Abs. 2 der…
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