(1) Beginn und Lauf einer Frist werden durch Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage nicht behindert.
(2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen.
(3) In die Frist werden nicht eingerechnet:
1. die Tage von der Übergabe an einen Zustelldienst im Sinne des § 2 Z 7 ZustG zur Übermittlung an die Behörde bis zum Einlangen bei dieser (Postlauf);
2. die Zeit von der Versendung eines Anbringens im elektronischen Verkehr an die Behörde bis zum Einlangen bei dieser.
(4) Durch Gesetz oder Verordnung festgesetzte Fristen können, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden.
§ 6 DVG · DVG · Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984
§ 6 Zu § 33 AVG
…Zu § 33 AVG § 6. Auch die Tage des Laufes des Dienstweges werden in den Fristenlauf nicht eingerechnet.…
§ 15 KonsG · KonsG · Konsulargesetz
§ 15 Fristen (zu § 33 AVG)
…Für die Berechnung des Endes von Fristen nach § 33 Abs. 2 AVG gelten auch die Wochenend- und Feiertagsregelungen im Empfangsstaat.…
§ 14 EuWEG · EuWEG · Europa-Wählerevidenzgesetz
§ 14 Fristen
…§ 14. Für die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Fristen gelten die §§ 32 und 33 AVG .…
§ 38a SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 38a Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt
… 2 abgenommenen Schlüssel beim ordentlichen Gericht zu erlegen. (12) Die Berechnung von Fristen nach dieser Bestimmung richtet sich nach §§ 32 und 33 Abs. 1 AVG .…
§ 15 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 15
…so ist die Zustellung durch Kundmachung an der Amtstafel der Vertretungsbehörde vorzunehmen. (5) Für die Berechnung von Beginn, Lauf und Ende von Fristen ( § 33 AVG ) gelten die Wochenend- und Feiertagsregelungen des Empfangsstaates.…
§ 5 StDLG 2011 · StDLG 2011 · Steiermärkisches Dienstleistungsgesetz 2011
§ 5 Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner
…Verfahren erster Instanz können schriftliche Anbringen auch beim einheitlichen Ansprechpartner eingebracht werden. (2) § 13 Abs. 2, 5 und 6 sowie § 33 Abs. 3 AVG sind auf Anbringen gemäß Abs. 1 sinngemäß anzuwenden. (3) Der einheitliche Ansprechpartner hat das Anbringen gemäß Abs. 1 ohne unnötigen Aufschub weiterzuleiten: 1…
§ 11 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 11 Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden in Visaangelegenheiten
…schriftlichen Ausfertigung der Begründung sind auch die Rechtsmittelinstanz und die Rechtsmittelfrist anzugeben. (5) Für die Berechnung von Beginn, Lauf und Ende von Fristen ( § 33 AVG ) gelten die Wochenend- und Feiertagsregelungen im Empfangsstaat. (6) Kann dem Antrag auf Erteilung eines Visums D auf Grund zwingender außenpolitischer Rücksichten oder aus Gründen…
§ 22 TLDHG 2014 · TLDHG 2014 · Lehrer-Diensthoheitsgesetz 2014, Tiroler
§ 22 § 22
…I Nr. 82/2025 gilt mit der Maßgabe, dass das Anbringen schriftlich einzubringen ist. Für den Fristenlauf gelten die §§ 32 und 33 AVG . (3) Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens hat die (der) Gleichbehandlungsbeauftragte ein Schlichtungsgespräch durchzuführen. Auf Ersuchen der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten hat die Landesregierung eine Person für die Teilnahme…
§ 12 AsylG 2005 · AsylG 2005 · Asylgesetz 2005
§ 12 Recht auf Verbleib im Bundesgebiet
… 3 Z 1 oder 3 BFA VG, in Schubhaft, Straf- oder Untersuchungshaft angehalten wurde. Für die Berechnung der achtzehntägigen Frist gilt § 33 Abs. 2 AVG nicht. (3) In den Fällen des Abs. 2 ist dem Antragsteller das Recht auf Verbleib zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass die Abschiebung eine reale…
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