JudikaturOGH

RS0077526 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2019

Bei der Frist des § 6 Abs 1 IESG handelt es sich nicht um eine verfahrensrechtliche, sondern um eine materiellrechtliche Ausschlussfrist. Die Bestimmung des § 33 Abs 3 AVG ist somit nicht anwendbar.

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