8ObA57/04x—OGH Entscheidung
16. Juli 2004
…ist so wie jene nach § 105 Abs 4 ArbVG eine prozessuale Frist (siehe ZAS 1990/20 [Andexlinger]; RIS Justiz RS0052033; RIS Justiz RS0052030 jeweils mwN). Entscheidend ist hier nun, wann die Kündigung tatsächlich "ausgesprochen" wurde. Bei Auflösungserklärungen kommt es darauf an, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut…