(1) Die allgemeine Beitragsgrundlage, die im Durchschnitt des Beitragszeitraumes oder des Teiles des Beitragszeitraumes, in dem Beitragspflicht bestanden hat, auf den Kalendertag entfällt, darf die Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten. Als Höchstbeitragsgrundlage gilt der gemäß § 108 Abs. 1 und 3 festgestellte Betrag. Umfaßt der Beitragszeitraum einen Kalendermonat und hat für den ganzen Kalendermonat Beitragspflicht bestanden, so ist bei der Anwendung der Höchstbeitragsgrundlage der Beitragszeitraum jedenfalls mit 30 Tagen anzusetzen.
(2) Übt der Pflichtversicherte gleichzeitig mehrere die Versicherungspflicht begründende Beschäftigungen aus, so ist bei der Bemessung der Beiträge in jedem einzelnen Beschäftigungsverhältnis die Höchstbeitragsgrundlage zu berücksichtigen. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Pflichtversicherte außer der die Versicherungspflicht nach diesem Bundesgesetz begründenden Beschäftigung eine die Versicherungspflicht nach den Bestimmungen über die Krankenversicherung öffentlich Bediensteter begründende Beschäftigung ausübt.
(3) Abweichend von Abs. 1 darf für die nach § 4 Abs. 4 Pflichtversicherten die allgemeine Beitragsgrundlage, die im Beitragszeitraum auf den Kalendermonat entfällt, die monatliche Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten. Als monatliche Höchstbeitragsgrundlage gilt
1.wenn keine Sonderzahlungen im Sinne des § 49 Abs. 2 bezogen werden, das 35fache,
2. sonst das 30fache
der Höchstbeitragsgrundlage nach Abs. 1.
§ 319 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 319 Schlussbestimmungen zu Art. 5 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2007 (33. Novelle)
…Abs. 5 ASVG für die Kalenderjahre 2009 und 2010 die Pensionsanpassung so vorzunehmen, dass 1. jene Pensionen, die 60% der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht überschreiten, für das Kalenderjahr 2009 mit dem Faktor 1,034 und für das Kalenderjahr 2010 mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen sind und 2. alle übrigen…
§ 127 Berücksichtigung der Beitragsgrundlagen in der Bemessungsgrundlage
…3 letzter Satz zu vervielfachen. Die Tagesbeitragsgrundlage ist dabei mit der im jeweiligen Beitragsjahr geltenden bzw. in Geltung gestandenen Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung ( § 45 Abs. 1 ASVG ) zu begrenzen. Für einen Beitragsmonat der Pflichtversicherung, der auch neutrale Zeiten der im § 234 Abs. 1 Z 5, 6 und 10…
§ 32a Beiträge für Selbstversicherte nach § 13a
… 32a. (1) Die monatliche Beitragsgrundlage für Selbstversicherte nach § 13a beläuft sich auf das Dreißigfache der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach § 45 Abs. 1 ASVG des Kalenderjahres, für das die Beiträge entrichtet werden. Werden die Beiträge erst nach Ablauf jenes Kalenderjahres entrichtet, für das sie gelten sollen, so sind sie…
§ 116 Ersatzzeiten vor dem 1. Jänner 2005
…vH zu entrichten. Als Beitragsgrundlage gilt das Dreißigfache der im Zeitpunkt der Feststellung der Berechtigung zur Beitragsentrichtung geltenden Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach § 45 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes . Die Beitragsgrundlage ist im Falle der Entrichtung des Beitrages nach Vollendung des 40. Lebensjahres des (der) Versicherten mit einem…
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2006
§ 2
…2006 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 1 875 Euro monatlich (das ist das Fünfzehnfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG), so ist sie mit dem Anpassungsfaktor nach § 1 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 46,88 Euro.…
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
§ 2
…wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 2 412 € monatlich (das sind 60 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG), so ist sie mit dem Faktor 1,034 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 82,01 €.…
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2007
§ 2
…2007 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 1 920 € monatlich (das ist das Fünfzehnfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG), so ist sie mit dem Anpassungsfaktor nach § 1 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 30,72 €.…
Bezügegesetz
Art. 8a § 49m Anwendung des APG
…des APG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Beitragsgrundlagensumme die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG tritt.…
Art. 2 § 12
…Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 22,79% anstelle des im Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 25,79% für Bezugsteile bis zur monatlichen Höchstbeitrags-grundlage nach § 45 ASVG für Bezugsteile über der monatlichen Höchstbeitrags-grundlage nach § 45 ASVG für Bezugsteile bis zur monatlichen Höchstbeitrags-grundlage nach § 45 ASVG für…
Art. 6 § 44n
…Sonderzahlungen um jeweils 11,7 Prozentpunkte, c) beträgt für die Teile der wiederkehrenden Leistung, die das Zweifache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG übersteigen bis zu jenem Betrag, der dem Dreifachen der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG entspricht, sowie für die diesen Teilen entsprechenden…
§ 309 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 309 Pensionsanpassung, Anpassung der Renten aus der Unfallversicherung und Vervielfachung der Ausgleichszulagen-Richtsätze für das Jahr 2009
…Abs. 5 ASVG für die Kalenderjahre 2009 und 2010 die Pensionsanpassung so vorzunehmen, dass 1. jene Pensionen, die 60% der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht überschreiten, für das Kalenderjahr 2009 mit dem Faktor 1,034 und für das Kalenderjahr 2010 mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen sind und 2. alle übrigen…
§ 118 Berücksichtigung der Beitragsgrundlagen in der Bemessungsgrundlage
…3 letzter Satz zu vervielfachen. Die Tagesbeitragsgrundlage ist dabei mit der im jeweiligen Beitragsjahr geltenden bzw. in Geltung gestandenen Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung ( § 45 Abs. 1 ASVG ) zu begrenzen. Für einen Beitragsmonat der Pflichtversicherung, der auch neutrale Zeiten der im § 234 Abs. 1 Z 5, 6 und 10…
§ 27a Beitragsgrundlage für Selbstversicherte nach § 10a
… 27a. (1) Die monatliche Beitragsgrundlage für Selbstversicherte nach § 10a beläuft sich auf das Dreißigfache der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach § 45 Abs. 1 ASVG des Kalenderjahres, für das die Beiträge entrichtet werden. Werden die Beiträge erst nach Ablauf jenes Kalenderjahres entrichtet, für das sie gelten sollen, so sind sie…
§ 107 Ersatzzeiten vor dem 1. Jänner 2005
…vH zu entrichten. Als Beitragsgrundlage gilt das Dreißigfache der im Zeitpunkt der Feststellung der Berechtigung zur Beitragsentrichtung geltenden Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach § 45 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes . Die Beitragsgrundlage ist im Falle der Entrichtung des Beitrages nach Vollendung des 40. Lebensjahres des (der) Versicherten mit einem…
Art. 2 § 27 AlVG · AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 2 § 27 Altersteilzeitgeld
…40 bis 60 vH verringert haben, 3. auf Grund eines Kollektivvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung a) bis zur Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG einen Lohnausgleich in der Höhe von mindestens 50 vH des Unterschiedsbetrages zwischen dem in den letzten zwölf vollen Kalendermonaten (bei kürzerer Beschäftigungszeit in einem…
§ 49b GAG 2005 · GAG 2005 · Gemeindeangestelltengesetz 2005
§ 49b § 49b*) Altersteilzeit
…der Beendigung der Altersteilzeit sowie deren Unwirksamkeit im Fall des vorzeitigen Endes der Altersteilzeit. (3) Der Entgeltausgleich gebührt, bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG , in der Höhe von 50 v.H. des Unterschiedsbetrages zwischen dem in den letzten zwölf vollen Kalendermonaten vor dem Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich gebührenden Entgelt…
§ 2 AMPFG · AMPFG · Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz
§ 2 Arbeitslosenversicherungsbeitrag
…Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte entspricht der nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, geltenden allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höhe der gemäß § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage. Beitragsgrundlage für gemäß § 3 Abs. 1 AlVG versicherte Personen ist nach Wahl der versicherten Person ein Viertel, die Hälfte oder…
§ 2 AWSG · AWSG · Austria Wirtschaftsservice-Gesetz
§ 2 Aufgaben der Gesellschaft
…Von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus direkten Leistungszusagen der Gesellschaft und des ERP Fonds, soweit diese die Höhe der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG) überschreiten, ist von der Gesellschaft bzw. vom ERP Fonds, für jene Anteile, welchen den aus dem ASVG stammenden Teil übersteigen, ein Pensionssicherungsbeitrag nach Maßgabe folgender…
§ 4 EUB-SVG · EUB-SVG · EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz
§ 4 Sonderregelung für den Übertritt aus einer Erwerbstätigkeit, die dem NVG 2020 unterliegt, in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
…allerdings vom 30fachen der für das jeweilige Jahr, für das die Beiträge zu entrichten waren, in Geltung gestandenen Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach § 45 Abs. 1 ASVG, verzinst mit einem jährlichen Zinssatz von 3,9% für jeden vollendeten Kalendermonat nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, bis zur Leistung dieses Betrages zu leisten. Dieser Betrag…
§ 155 NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 155 § 155
…dem sonstigen Einkommen ( § 153 Abs. 4 ) der überlebenden Ehegatten das Zweifache der für das Jahr 2012 geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG , ist, solange diese Voraussetzung zutrifft, die Witwen- und Witwerpension so weit zu vermindern, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Der Prozentsatz der so ermittelten Witwen…
§ 63 § 63
…gemäß § 132c gewährt wird, können beantragen, dass der Pensionsbeitrag vom vollen Dienstbezug einbehalten wird. (3) Die Bemessungsgrundlage beträgt höchstens die in § 45 ASVG festgelegte Höhe. (4) Die beamteten Bediensteten haben den Pensionsbeitrag in der in Abs. 2 angeführten Höhe auch von der Sonderzahlung ohne Berücksichtigung eines allfälligen…
§ 82d DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 82d § 82d
…oder Witwerversorgungsgenuss und dem sonstigen Einkommen ( § 82b Abs. 4 ) des überlebenden Ehegatten das Zweifache der für das Jahr 2012 geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG , so ist, solange diese Voraussetzung zutrifft, der Witwen- oder Witwerversorgungsgenuss so weit zu vermindern, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Der Prozentsatz des so ermittelten…
§ 80b § 80b
…für den Beamten ein Pensionskonto unter Anwendung des NÖ LBG . (2) Die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag ( § 54 Abs. 3 ) beträgt höchstens die in § 45 ASVG festgelegte Höhe. Die Zuordnung einer Bemessungsgrundlage zu einem Kalendermonat richtet sich danach, für welchen Zeitraum die ihr zugrunde liegende Geldleistung gebührt.…
§ 54 § 54
…Juni 2006 für den Monatsbezug maßgeblichen Beitragssatzes von 11,05 % Beitragssatz für Beamte der Geburts-jahrgänge für Bezugsteile bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG für Bezugsteile über der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG für Bezugsteile bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG für Bezugsteile über…
§ 94 § 94
…nach Abs. 1 , die in dem in der linken Spalte der folgenden Tabelle genannten Prozentbereich der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) nach § 45 ASVG liegen, anstelle des Beitrages nach den Abs. 2, 5 und 7 ein Beitrag in der Höhe des in der rechten Spalte genannten Prozentsatzes zu…
§ 59a W-BedG · W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 59a Altersteilzeit
…10 ist nicht anzuwenden. (6) Der bzw. dem Bediensteten, mit der bzw. dem eine Altersteilzeit vereinbart wurde, gebührt bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG ein Lohnausgleich in der Höhe von 50 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem in den letzten zwölf Monaten vor dem Beginn der Altersteilzeit für die Normalarbeitszeit…
§ 128 Folgebeschäftigung
…der bzw. des Bediensteten unbillig erschwert wird, 2. das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt das Zwanzigfache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht überschritten hat, 3. die Dienstgeberin oder eine ihrer Vertreterinnen bzw. einer ihrer Vertreter durch schuldhaftes Verhalten der bzw. dem Bediensteten begründeten Anlass zur vorzeitigen…
Art. 1 § 36 AngG · AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 36 Konkurrenzklausel.
…sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses getroffen wird, bei dem das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt das Zwanzigfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt. Allfällige Sonderzahlungen sind bei der Ermittlung des Entgelts im Sinne des ersten Satzes außer Acht zu lassen.…
§ 20 BThPG · BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
§ 20 Anwendung des APG
…1 APG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der dort genannten Beitragsgrundlagensumme die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG zu erfassen ist. Die Zuordnung einer Bemessungsgrundlage zu einem Kalendermonat richtet sich danach, für welchen Zeitraum die ihr zugrunde liegende Geldleistung gebührt. 2. § …
§ 10 Pensionsbeitrag
…von 13,82% für Bezugsteile Der Beitrags-satz beträgt für Bundes-theaterbe-dienstete der Geburts-jahrgänge bis zur monatli-chen Höchst-beitrags-grundlage nach § 45 ASVG über der monatli-chen Höchst-beitrags-grundlage nach § 45 ASVG bis zur monatli-chen Höchst-beitrags-grundlage nach § 45 ASVG über…
§ 67 BB-PG · BB-PG · Bundesbahn-Pensionsgesetz
§ 67 Anwendung des APG
…1 APG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der dort genannten Beitragsgrundlagensumme die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG zu erfassen ist. Die Zuordnung einer Bemessungsgrundlage zu einem Kalendermonat richtet sich danach, für welchen Zeitraum die ihr zugrunde liegende Geldleistung gebührt. 2. § …
§ 14c Verminderung des Witwen- und Witwerversorgungsbezuges
…14 Abs. 4) des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Ehegattin das Zweifache der für das Jahr 2012 geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG, so ist – solange diese Voraussetzung zutrifft – der Versorgungsbezug so weit zu vermindern, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Der Prozentsatz des so ermittelten…
§ 15c PG 1965 · PG 1965 · Pensionsgesetz 1965
§ 15c Verminderung des Witwen- und Witwerversorgungsbezuges
…15 Abs. 4) des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Ehegattin das Zweifache der für das Jahr 2012 geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG, so ist – solange diese Voraussetzung zutrifft – der Versorgungsbezug so weit zu vermindern, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Der Prozentsatz des so ermittelten…
§ 100 Anwendung des APG
…§ 56 geleistet wurde oder zu leisten war, entspricht der Bemessungsgrundlage dieses besonderen Pensionsbeitrages, höchstens jedoch der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG. 4. § 11 Z 3 APG ist auf Zeiten, für die kein Überweisungsbetrag nach § 308 ASVG geleistet wurde, nicht anzuwenden. (5…
§ 13a Pensionsgesetz 1965
…nach Abs. 1, die in dem in der linken Spalte der folgenden Tabelle genannten Prozentbereich der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) nach § 45 ASVG liegen, anstelle des Beitrags nach den Abs. 2 und 2a in Verbindung mit § 91 Abs. 5 ein Beitrag in Höhe des…
§ 78 AKG · AKG · Arbeiterkammergesetz 1992
§ 78 Arbeitnehmer der Arbeiterkammern
…Leistungszusagen ( § 2 Z 2 Betriebspensionsgesetz , BGBl. Nr. 282/1990) ist, soweit diese die Höhe der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage ( § 45 ASVG ) überschreiten, für jene Anteile, welchen den aus dem ASVG stammenden Teil übersteigen, ein Pensionssicherungsbeitrag an die jeweilige Arbeiterkammer zu leisten, der von der Arbeiterkammer einzubehalten…
§ 61 Deckung der Kosten – Arbeiterkammerumlage
…der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beschlossen. Sie darf höchstens 0,5% der für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden allgemeinen Beitragsgrundlage betragen, dabei darf die Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 Abs. 1 lit. a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes , BGBl. Nr. 189/1955, in der jeweils geltenden Fassung, nicht überschritten werden. (3) Die Arbeitgeber…
§ 57 RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 57 Allgemeine Pflichten
…Abs. 5 ist nur anzuwenden, wenn der für den letzten Monat des aktiven Dienstverhältnisses gebührende Monatsbezug das Zwanzigfache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG überschritten hat.…
§ 100 Auflösung des Dienstverhältnisses
…Richterin oder des Richters unbillig erschwert wird, 2. der für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Monatsbezug das Zwanzigfache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt, 3. der Dienstgeber oder einer seiner Vertreterinnen oder Vertreter durch schuldhaftes Verhalten der Richterin oder dem Richter begründeten Anlass zum Austritt gegeben hat…
§ 37e AMSG · AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 37e Weiterbildungsbeihilfe
…108f ASVG zu vervielfachen und kaufmännisch auf einen Cent zu runden. (7) Arbeitgeber, die mit Beschäftigten, deren monatliches Bruttoentgelt die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage ( § 45 ASVG ) beträgt oder übersteigt, eine Bildungskarenz vereinbaren, haben 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe monatlich an die karenzierten Beschäftigten zu leisten. Die Weiterbildungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice reduziert sich…
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