BundesrechtBundesgesetzeEU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz§ 4

§ 4Sonderregelung für den Übertritt aus einer Erwerbstätigkeit, die dem NVG 2020 unterliegt, in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften

In Kraft seit 01. Januar 2020
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