(1) Wird eine versicherte Person aus einer Erwerbstätigkeit, die die Einbeziehung in die Vorsorge nach dem NVG 2020 begründet, oder im unmittelbaren Anschluss an eine solche Erwerbstätigkeit in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften als Bedienstete aufgenommen, so hat die Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates für die bis zum Diensteintritt in die Europäischen Gemeinschaften zurückgelegten Zeiten anstelle des Überweisungsbetrages nach § 69 NVG 2020 an den nach § 7 zuständigen Versicherungsträger als besonderen Überweisungsbetrag die für jedes Kalenderjahr nach dem NVG 1972 oder NVG 2020 zu entrichtenden Beiträge, höchstens allerdings vom 30fachen der für das jeweilige Jahr, für das die Beiträge zu entrichten waren, in Geltung gestandenen Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach § 45 Abs. 1 ASVG, verzinst mit einem jährlichen Zinssatz von 3,9% für jeden vollendeten Kalendermonat nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, bis zur Leistung dieses Betrages zu leisten. Dieser Betrag erhöht sich um einen bei Aufnahme in die Vorsorge nach § 70 NVG 2020 geleisteten Überweisungsbetrag sowie um die nach § 44 Abs. 1 Z 2 NVG 2020 nachentrichteten Beiträge, die jeweils mit dem für das Jahr der Zahlung an die Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates geltenden Aufwertungsfaktor (§ 108 Abs. 4 ASVG) aufzuwerten sind.
(2) Die Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates hat dem nach § 7 zuständigen Versicherungsträger die Spesen für die Überweisung des besonderen Erstattungsbetrages nach § 2 Abs. 1 zu ersetzen.
Rückverweise
EUB-SVG · EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz
§ 12 Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwertes
…die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, Folgendes: a) die Zeit des Dienstverhältnisses bei den Europäischen Gemeinschaften gilt nach Maßgabe des Abs. 4 als Beitragszeit der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung der Angestellten; b) die in einem besonderen Erstattungsbetrag nach § 2 Abs. 1 berücksichtigten Versicherungszeiten einschließlich…
§ 7 Zuständigkeit für den besonderen Erstattungsbetrag
…Überweisungsbetrag nach § 3 geleistet wird, sowie jene Zeiten der Vorsorge nach dem NVG 2020, für die ein besonderer Überweisungsbetrag nach § 4 geleistet wird, als in der Pensionsversicherung der Angestellten zurückgelegte Versicherungszeiten.…
§ 2 Übertragung der Pensionsansprüche durch einen besonderen Erstattungsbetrag
…waren bzw. in dem in den anderen Fällen die Beitragszahlung erfolgte, bis zum Zeitpunkt der Übertragung des besonderen Erstattungsbetrages auf das Versorgungssystem der Europäischen Gemeinschaften. (4) Bei der Anwendung des Abs. 3 gelten folgende Besonderheiten: 1. Es sind auch Beiträge zu berücksichtigen, die für Zeiten entrichtet wurden, für die auf…
§ 5 Ergänzende Bestimmungen für die Leistung des besonderen Überweisungsbetrages nach § 3 oder § 4
…nach § 2 Abs. 2 gestellt oder ein solcher Antrag zurückgezogen wird. (2) Abs. 1 gilt entsprechend für einen nach § 4 zu leistenden besonderen Überweisungsbetrag.…