ASGG
Gliederung
DRITTES HAUPTSTÜCK Besondere Verfahrensbestimmungen
III. Abschnitt – Sozialrechtssachen
1. Unterabschnitt – Allgemeines Grundsatz
§ 73 Zurückweisung der Klage
Wird eine Klage erhoben, obwohl die in den §§ 67 bis 70 und § 72 Z 2 lit. d genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, so ist die Klage in jeder Lage des Verfahrens zurückzuweisen.
…Benachrichtigung folgenden Tag (5.9.2025) anzunehmen, sodass die am 6.10.2025 eingebrachte Klage verspätet sei. Mit dem bekämpften Beschluss wies das Erstgericht die Klage nach § 73 ASGG infolge Unzulässigkeit des Rechtswegs zurück. Es ging von einer wirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheids an den Vater des Klägers am 4.9.2025 durch Hinterlegung samt entsprechender…
…bis zu seinem Tod regelmäßig Unterhalt an die Klägerin geleistet. Die Beklagte beantragt, den neuen Antrag auf Witwenpension zurückzuweisen. Der Rechtsweg sei gemäß § 73 ASGG unzulässig: Die Klägerin habe bereits am 11. Juli 2019 die Zuerkennung einer Witwenpension beantragt, jedoch sei dieser Antrag mit rechtskräftigem Bescheid vom 17…
…der Rechtswegzulässigkeit, sodass bei Fehlen der Voraussetzung des § 67 Abs 1 ASGG die Klage in jeder Lage des Verfahrens gem § 73 ASGG wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückzuweisen ist ( RS0085867 [T 14, T 17], vgl auch RS0122665 ). 1.3. Im vorliegenden Fall wurde im bekämpften Bescheid das…
…Voraussetzung für das Bestehen des Leistungsanspruchs, sie ist eine Voraussetzung der Rechtswegzulässigkeit: Gelingt dem Versicherten die Glaubhaftmachung nämlich nicht, ist seine Klage gemäß § 73 ASGG wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen. Es fehlt dann an der Voraussetzung eines über den Leistungsantrag des Versicherten materiell absprechenden Bescheids des Versicherungsträgers und an der…
…hinterlegt worden. Die von der Klägerin am 15.7.2025 eingebrachte Klage sei nach Ablauf der 4 wöchige Frist zur Klagseinbringung und daher verspätet erfolgt ( § 73 ASGG ). Dagegen richtet sich der Rekurs der Klägerin mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss dahin abzuändern, dass das Klagebegehren nicht zurückgewiesen, sondern stattdessen eine angemessene Nachfrist…
…iSd § 67 Abs 1 Z 2 ASGG berechtigt zur Klagsführung. Liegt eine solche nicht vor, ist die Klage gemäß § 73 ASGG wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen ( RS0085636 ; Neumayr in Neumayr/Reissner , ZellKomm 4 § 67 ASGG Rz 13). [8] 2. Das Erstgericht hat…
…für die vom Kläger geltend gemachte Berufsunfähigkeitspension verneint hat, was in jeder Lage des Verfahrens zu einer Zurückweisung mit Beschluss zu führen hat (§ 73 ASGG; vgl auch RS0042080 , RS0085778 [T2, T3] ua). Ungeachtet des Umstands, dass das Erstgericht die Klage trotz Verneinung des Rechtswegs „abgewiesen“ und dazu die…
…Begehren an einer „darüber“ ergangenen Entscheidung des Versicherungsträgers fehlt und eine Klage von Amts wegen wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen ist (§ 73 ASGG). Ein davon betroffener Verfahrensteil ist als nichtig aufzuheben (RS0042080). 2.2 Das Erstgericht ist davon ausgegangen, dass über die Frage der Berufsunfähigkeitspension nicht bescheidmäßig abgesprochen…
…Begehren an einer „darüber“ ergangenen Entscheidung des Versicherungsträgers fehlt und eine Klage von Amts wegen wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen ist (§ 73 ASGG). Ein davon betroffener Verfahrensteil ist als nichtig aufzuheben (RS0042080). 2.1 Gemäß § 273a ASVG ist eine versicherte Person ausschließlich zum Zweck der Prüfung…
…zum 22. Juni 2025 laufe. Die am 23. Juni 2025 eingebrachte Klage sei somit verspätet und wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs gemäß § 73 ASGG zurückzuweisen. Gegen diese Zurückweisung richtet sich der Rekurs der Klägerin wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung mit dem Abänderungsantrag, den angefochtenen Beschluss ersatzlos aufzuheben und dem Erstgericht…
…ansonsten fehlt es bei einer Bescheidklage an einer „darüber“ ergangenen Entscheidung des Versicherungsträgers. In einem solchen Fall ist eine Klage gemäß § 73 ASGG von Amts wegen wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen (RS0042080). Ein davon betroffener Verfahrensteil ist als nichtig aufzuheben (etwa 10 ObS 125/18g). Mit dem angefochtenen…
…zu machen. Die Glaubhaftmachung sei hier eine Voraussetzung der Rechtswegzulässigkeit. Gelingt der Versicherten die Glaubhaftmachung nicht, sei die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs gemäß § 73 ASGG zurückzuweisen. Es fehle dann an der Voraussetzung eines über den Leistungsantrag des Versicherten materiell absprechenden Bescheides des Versicherungsträgers (§ 67 Abs 1 Z 1 ASGG…
…eine Klage erhoben, obwohl unter anderem die in § 67 Abs 2 ASGG genannte(n) Frist(en) verstrichen ist/sind, ist die Klage gemäß § 73 ASGG in jeder Lage des Verfahrens wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen (RS0085778; 10 ObS 141/20p). 2. Auf Basis der festgestellten Zustellung im Jänner 2024…
…ein Bescheid vorhanden sein, der den möglichen Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens eingrenzt, widrigenfalls die Klage von Amts wegen wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückzuweisen ist (§ 73 ASGG; Neumayr in Neumayr/Reissner ZellKomm 3 § 67 ASGG Rz 4 (Stand 1.1.2018, rdb.at); RS0085867). Gegenstand des bekämpften Bescheids ist das Bestehen von vorübergehender Berufsunfähigkeit…
…Arbeits- und Sozialgericht eingebracht. Am XXXX 2024 habe das Landesgericht XXXX die Klage auf Antrag der beklagten Partei (ÖGK) wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges gem. § 73 ASGG mit Beschluss zurückgewiesen. Dieser Beschluss sei der BF im Wege ihrer Mutter am XXXX 2024 zur Abholung hinterlegt und noch am selben Tag ausgefolgt worden…
…Z 1 ASGG erheben darf, über den sozialversicherungsrechtlichen Anspruch mit Bescheid entschieden haben. Anderenfalls ist eine Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen (§ 73 ASGG). 2.1 Der mit der vorliegenden Klage bekämpfte Bescheid spricht über die Ausgleichszulage ausdrücklich nur bis zum 31. 12. 2008 ab und erklärt…
…des Leistungsanspruchs, sondern vielmehr Voraussetzung der Zulässigkeit des Rechtswegs. Gelinge dem Versicherten die Glaubhaftmachung nicht, sei seine Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs gemäß § 73 ASGG zurückzuweisen. Es fehle dann an der Voraussetzung eines über den Leistungsantrag des Versicherten materiell absprechenden Bescheids und der weiteren Voraussetzung der Glaubhaftmachung einer wesentlichen Änderung…
…keinen zweiten Bescheid erlassen hätte dürfen. Außerdem sei der Anspruch auf Rückforderung nunmehr verjährt. Die beklagte Partei beantragte die Zurückweisung der Klage gemäß § 73 ASGG; in eventu die Abweisung des Klagebegehrens. Die Erlassung eines Wiederholungsbescheids entspreche § 72 Z 1 ASGG (in der bis 31. 12. …
…erlassen. Treffe den Versicherungsträger aber keine Bescheiderlassungspflicht, stehe dem Versicherten eine Säumnisklage nicht zu. Das Eventualbegehren sei daher wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs gemäß § 73 ASGG zurückzuweisen. Die Bestimmung des § 24d Abs 2 KBGG, wonach der Krankenversicherungsträger bei Erfüllung sämtlicher anderer Anspruchsvoraussetzungen auf Antrag des klagenden Elternteils ein…
…das Arbeits und Sozialgericht Wien. Das Arbeits und Sozialgericht Wien wies die Klage mit Beschluss vom 21. 6. 2012 „gemäß § 73 ASGG“ a limine zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klägers keine Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dem…
… 1 und 2 ASGG). Die Missachtung der sukkzessiven Kompetenz ist eine Frage der Rechtswegzulässigkeit, in einem solchen Fall ist die Klage zurückzuweisen (§ 73 ASGG). Leistungssachen, die nicht der sukzessiven Kompetenz der Gerichte unterliegen, sind in diesem auf Lückenlosigkeit des Rechtsschutzes angelegten Konzept ein Fremdkörper. Daher sind solche Konstellationen nur…
…Entscheidung) diese Voraussetzung einer Entscheidung des Versicherungsträgers über den Anspruch nicht erfüllt, ist eine vom Versicherten dennoch erhobene Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs (§ 73 ASGG) zurückzuweisen (10 ObS 14/10x, SSV-NF 24/13 mwN). Schon das Rekursgericht hat somit zutreffend darauf hingewiesen, dass verfahrensrechtliche Bescheide der…
…begehrte Beschäftigungsmaßnahme als soziale Maßnahme der Rehabilitation aus der Pensionsversicherung zu gewähren (§ 304 ASVG), war daher mangels Zulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen (§ 73 ASGG) und der entsprechende Verfahrensteil als nichtig aufzuheben. 9. Auch mit ihren übrigen Ausführungen erweist sich die Revision aus folgenden Gründen als nicht berechtigt: 10…
…Dem Versicherten bleibt in diesen Fällen die Bekämpfbarkeit durch Klage versagt. Eine dennoch vom Versicherten erhobene Klage ist wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen (§ 73 ASGG). 2.1 Von dem Grundsatz, dass verfahrensrechtliche Bescheide der Versicherungsträger nicht der Überprüfung durch das Gericht unterliegen, statuiert § 68 ASGG eine Ausnahme. Obwohl…
…bekämpft worden. Aufgrund dieses Bescheids vom 19. November 2012 liege jedenfalls keine Säumnis der beklagten Partei vor, sodass die Klage gemäß § 73 ASGG zurückzuweisen sei. Außerdem sei der in diesem Verfahren geltend gemachte Anspruch bereits Gegenstand des Verfahrens 65 Cgs 71/13x des Landesgerichts Innsbruck als…
…§ 362 Abs 2 ASVG mangels Bescheinigung einer wesentlichen Änderung der Arbeitsfähigkeit zurückwies. Das Erstgericht wies die dagegen erhobene Klage gemäß § 73 ASGG wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs mit der Begründung zurück, es sei keine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands bescheinigt worden. Das Rekursgericht gab dem allein aus dem Grund…
… 3 ZPO). Begründung: Die Ansicht der Vorinstanzen, dem Kläger sei die Bescheinigung der Verschlechterung seines Gesundheitszustands nicht gelungen, weshalb die Klage nach § 73 ASGG zurückzuweisen ist, ist nicht zu beanstanden: 1. Das Rekursgericht hat sich mit den Rekursausführungen zur geltend gemachten Mangelhaftigkeit des erstgerichtlichen Verfahrens auseinandergesetzt und ist…
…Zulässigkeit des Rechtswegs. Gelinge dem Versicherten die Glaubhaftmachung jedoch nicht, sei seine Klage in jeder Lage des Verfahrens wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs gemäß § 73 ASGG zurückzuweisen. Es fehle dann an der Voraussetzung eines über den Leistungsantrag des Versicherten materiell absprechenden Bescheids und der weiteren Voraussetzung der Glaubhaftmachung einer wesentlichen Änderung…
…Ansehung des vom Kläger geltend gemachten Begehrens auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit an einer wesentlichen Voraussetzung für die Erhebung der Klage. Gemäß § 73 ASGG ist die Klage in diesem Fall in jeder Lage des Verfahrens zurückzuweisen und das von den Vorinstanzen über den Anspruch des Klägers geführte Verfahren für…
…davorliegenden - oben angeführten - Zeitraum, über den der Versicherungsträger [schon] mit dem zweit- und dem drittgenannten Bescheid entschieden hat). Dass die Klage mangels Rechtswegzulässigkeit gemäß § 73 ASGG zurückgewiesen wurde, entspricht den dargestellten Grundsätzen und ist somit nicht zu beanstanden (RIS-Justiz RS0085867; vgl 10 ObS 162/02z). Es liegen aber auch sonst…
…Klägers waren daher die Urteile der Vorinstanzen und das Ihnen vorangegangene Verfahren wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs als nichtig aufzuheben. Die Klage war nach § 73 ASGG zurückzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG und § 51 Abs 2…
…Zuerkennung von Entgeltdifferenzen als Insolvenzentgelt von der Beklagten. Die Beklagte beantragte die Zurückweisung der Klage gemäß § 67 Abs 2 iVm § 73 ASGG. Das Erstgericht wies mit „Urteil“ die Klage zurück. Der angefochtene Bescheid vom 2. 6. 2009 sei dem Klagevertreter am 4. …
…der Versicherte die wesentliche Änderung aber bescheinigen. Dabei handelt es sich um eine Voraussetzung der Rechtswegzulässigkeit; gelingt die Glaubhaftmachung nicht, ist die Klage nach § 73 ASGG zurückzuweisen (Neumayr aaO Rz 4; RIS-Justiz RS0085668). Die Klägerin hat in ihrer Klage kein Bescheinigungsmittel zu einer wesentlichen Änderung des zuletzt festgestellten Gesundheitszustandes vorgelegt…
…aber die Klagsvoraussetzung im Sinne des § 67 Abs 1 Z 1 ASGG zu verneinen. Bei Fehlen einer Klagsvoraussetzung liege Unzulässigkeit des Rechtswegs vor (§ 73 ASGG). Die Unzulässigkeit des Rechtswegs bilde ein Prozesshindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen sei. Da das Erstgericht die Klage nicht a…
…Beklagten vom 12. 9. 2007, den der Kläger nicht akzeptieren könne, in Rechtskraft erwachse. Das Erstgericht wies die Klage gemäß § 73 ASGG im Wesentlichen mit der Begründung zurück, dass nach § 67 Abs 1 Z 1 ASGG in einer Leistungssache …
…zutreffender Rechtsansicht des Rekursgerichts somit die Voraussetzungen des § 68 ASGG nicht vorliegen, hat es das Klagebegehren wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs gemäß § 73 ASGG mit Recht zurückgewiesen. Die Richtigkeit der weiteren Rechtsansicht des Rekursgerichts, dass auch die Voraussetzungen für eine Säumnisklage nach § 67 Abs 1…
…des vom Kläger geltend gemachten Begehrens auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit an einer wesentlichen Voraussetzung für die Erhebung der Klage. Gemäß § 73 ASGG ist die Klage in diesem Fall in jeder Lage des Verfahrens zurückzuweisen." (10 ObS 116/04p; Hervorhebungen nicht im Original). Demgemäß beruft sich der ao…
…iSd § 67 Abs 1 Z 2 lit b ASGG vor, weshalb es an einer Prozessvoraussetzung fehle. Gemäß § 73 ASGG sei die Klage in diesem Fall in jeder Lage des Verfahrens zurückzuweisen. Gegen diesen Beschluss richtet sich der - irrig als außerordentliche Revisionsrekurs bezeichnete - jedenfalls zulässige…
…Die in § 67 ASGG für die Zulässigkeit einer Bescheid- oder Säumnisklage geforderten Voraussetzungen lägen somit nicht vor, weshalb die Klage in Anwendung des § 73 ASGG wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückzuweisen sei. Dieser Beschluss habe gemäß § 11a Abs 1 Z 3 ASGG vom Vorsitzenden außerhalb einer mündlichen Verhandlung erlassen werden…
…das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtsweges entgegen, weil sie nicht innerhalb der Frist des § 67 Abs 2 ASGG erhoben wurde, sodass sie gemäß § 73 ASGG aus diesem Grund zurückzuweisen war (SSV-NF 6/152). Der Revisionsrekurs enthält keine Ausführungen zur Zurückweisung der Klage, soweit sie sich gegen das Schreiben der…
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