BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchErster Theil. Von dem Personen-Rechte.Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und KindernVierter Abschnitt Obsorge§ 181

§ 181Entziehung oder Einschränkung der Obsorge

In Kraft seit 26. April 2017
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