Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2025 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Am 06. Jänner 2025 hat ab 08.00 Uhr die Rosen-Apotheke“ in der Marktgemeinde St. Stefan im Rosental gemäß § 2 Abs. 1 Notfallbereitschaftsdienst zu versehen.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 19.12.2013, GZ: BHFB 12.0-39/8-2012 und BHFB 12.0-40/9-2012 der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark betreffend Festsetzung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken Kirchbach-Zerlach und St. Stefan im Rosental außer Kraft.
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