LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHLI – Bereitschaftsdienst und Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Bad Aussee sowie für die Filialapotheke in 8992 Altaussee im Bezirk Liezen§ 4

§ 4Allgemeine Bestimmungen und Strafbestimmungen zu den Betriebszeiten und zum Bereitschaftsdienst

In Kraft seit 03. Oktober 2022
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